Burgenland: Gutachten bestätigt Rechtswidrigkeit der geplanten Novelle des Raumplanungsgesetzes
Ausschluss privater PV-Anlagenbetreiber ist in der Freifläche nicht durchsetzbar
Wien (pts010/22.10.2020/09:50) Am 29. September legte das Land Burgenland den Entwurf zur Änderung des burgenländischen Raumplanungsgesetzes vor. Darin sind einige äußerst gravierende und auch rechtswidrige Einschnitte für den Photovoltaik (PV)-Ausbau im Burgenland enthalten. So ist vorgesehen, dass Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen (ab 100 Quadratmeter) nur zur Sonnenstromproduktion genutzt werden können, wenn diese unter Verfügbarkeit (Pacht bzw. Besitz) des Landes Burgenland bzw. 100-prozentiger Tochtergesellschaften des Landes sind. Der vorliegende Entwurf in seiner Gesamtheit ist grundrechtswidrig, unionrechtwidrig, verfassungswidrig und gleichheitswidrig. Das bestätigt nun ein vom Bundesverband Photovoltaic Austria (PVA) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten.
Vorhaben des Landes sind mehrfach gesetzeswidrig
Das vorliegende Rechtsgutachten, erstellt von Verfassungsrechtsexperten Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer, kommt zu dem Ergebnis, dass "für die Schaffung eines privatwirtschaftlichen Monopols des Landes, keine sachlichen Gründe vorliegen und sich Grundrechtswidrigkeiten in Bezug auf Eigentum, Erwerbsfreiheit und Gleichheit ergeben. Darüber hinaus würde dieses Monopol auch einen Widerspruch zum Unionsrecht bedeuten. Die Unionsrechtswidrigkeit bewirkt wiederum, dass die PV-Projekte im Burgenland nach dem künftigen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz von der Förderung via Marktprämie ausgeschlossen wären".
Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des PVA, kritisiert zudem: "Unsere erste Vermutung über eine potenzielle Rechtswidrigkeit des Entwurfs der Raumplanungsnovelle wird damit bestätigt. Der Wunsch nach einem geordneten PV-Ausbau im Burgenland ist nachvollziehbar und wir befürworten die ohnehin vorgesehene sachliche und unbürokratische Zonierung geeigneter aber vor allem auch notwendiger PV-Freiflächen. Das aktuell gültige Raumplanungsgesetz bietet hierfür bereits einen sehr guten Rahmen - die weitere Monopolisierung durch das Land ist in keiner Weise erforderlich noch verhältnismäßig."
Landesabgaben ebenfalls rechtswidrig
Die im Entwurf vorgesehene Landesabgabe für PV-Freiflächen (Betrag der je zur Hälfte an das Land sowie an die zuständige Gemeinde zu zahlen ist) ist laut vorliegenden Rechtsgutachten, mangels ausreichender Bestimmtheit, verfassungswidrig. Einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz stellt zudem die Bestimmung betreffend "Allgemeine Geschäftsbedingungen" dar. "Wir hoffen nun, dass sich das Land ihrer eigenen Ziele besinnt und ab sofort einer echten Strategie zum Sonnenstromausbau widmet. Die selbst gesetzten Ziele der Landesregierung sind ambitioniert und so sollte auch die Novelle eines derart wichtigen Gesetzes sein", mahnt Paierl die dringende Nachbesserung des vorliegenden Entwurfs ein.
Das Gutachten von Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer und die gesamte Stellungnahme des Bundesverbandes Photovoltaic Austria, können Sie auf der PVA-Webseite unter http://www.pvaustria.at/raumordnung-burgenland/ nachlesen.
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