ptp20240831001 Umwelt/Energie, Politik/Recht

Schutz statt Zerstörung: Bäume im Fokus der Gesetzgebung

Bis zur zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts war der Baumschutz keine Selbstverständlichkeit


Hamburg (ptp001/31.08.2024/09:56)

In Deutschland ist der Erhalt der Bäume erst in der jüngeren Geschichte in den Vordergrund gerückt. Einerseits durch ein besseres Verständnis der Umwelt, andererseits durch Gesetze, die mit Verpflichtungen und Verboten einhergehen. Dabei war die erste regionale Satzung, die Hamburger Baumschutzverordnung, in der Nachkriegszeit wegweisend. Heute stellen deren Vorgaben wichtige Rahmenbedingungen für die Baumpflege, aber insbesondere für stark eingreifende Maßnahmen wie Baumfällungen.

Erhalt der Natur sichert eine bessere Zukunft

Der Umwelt- und Naturschutz sind essenzielle Aufgaben der Gesellschaft. Mit dem Ziel, eine lebenswerte Zukunft für kommende Generationen zu fördern und das Fortbestehen hiesiger Ökosysteme zu gewährleisten. Während eine vitale Umwelt unzähligen Pflanzen und Tieren einen Lebensraum bietet, profitiert auch der Mensch von ihr. Gerade im Hinblick auf die klimatischen Entwicklungen sind es die Bäume, welche zur Temperatursenkung und einer besseren Luftqualität beitragen. Aus diesem Kontext resultieren die Vorgaben der BaumschutzVO, an die sich Kommunen, Baumbesitzer und ausführende Fachbetriebe für Baumarbeiten in der Hansestadt halten müssen.

Rechtliche Anforderungen an Baumbesitzer

In der aktuellen Version stellt der erste Paragraph "Schutzgegenstand" Bäume ab einem gewissen Stammumfang unter Schutz. In einer Messhöhe von 130 cm muss er bei einstämmigen Bäumen mindestens 80 cm, bei mehrstämmigen Bäumen und Baumgruppen mindestens 50 cm betragen. Verboten sind radikale Baumschnitte sowie Baumfällungen, sofern sie keinen triftigen Grund haben. Auch der Wurzelbereich unterhalb der Baumkrone zuzüglich 150 cm in alle Seiten gilt dabei als geschützt.

Es ist nicht immer möglich, einen Baum zu erhalten. Dahingehend umfassen die Regelungen der Baumschutzverordnung von Hamburg auch Ausnahmen. Beispielsweise, wenn ein Baum umgestürzt ist oder eine akute Gefahr für sein Umfeld darstellt. Um die Eingriffe zu kompensieren, setzen genehmigungspflichtige Maßnahmen oftmals Ausgleichszahlungen oder Ersatzpflanzungen voraus. Während der heutige Rechtsrahmen ein wichtiges Fundament der Baumpflege und des Umweltschutzes darstellt, liegt sein Ursprung in einem Notstand.

Die Anfänge der Baumschutzverordnung von Hamburg

In Vergangenheit wurden in Deutschland riesige Waldflächen gerodet, um Rohstoffe zu gewinnen und Platz für Siedlungen, Städte und mehr zu schaffen. Bäume wurden weniger für ihren ökologischen Wert geschätzt, sondern vielmehr für ihren wirtschaftlichen Nutzen. Um der unkontrollierten Abholzung Einhalt zu gebieten, wurde die erste Fassung der Hamburger Baumschutzverordnung, im Jahr 1948 verabschiedet.

Diese beruht wiederum auf dem Reichsnaturschutzgesetz von 1935, welches erstmalig für ganz Deutschland galt. Egal, ob in Wäldern, Parks oder Gärten: Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Bäume flächendeckend gefällt. Aus dem Grund, dass der Wiederaufbau, die Energieversorgung und die Reparationen gestemmt werden mussten. Weil die Baumbestände ohnehin stark reduziert waren, handelten die damaligen Behörden der Hansestadt mit Voraussicht. Die erste Satzung war eine grobe Präventivmaßnahme, die auch von anderen Gemeinden übernommen wurde.

Über die nachfolgenden Jahrzehnte wurde sie konkretisiert und weiter ausgebaut. Aus den ursprünglichen fünf Paragraphen sind heute 14 geworden. Bevor man also zur Schere oder Säge greift, ist es verpflichtend, sich zuerst über die darin enthaltenen Richtlinien zu informieren.

(Ende)
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