Wie gestaltet man eine korrekte (Datenschutz-) Einwilligung?
Einwilligung muss mehrere Kriterien erfüllen, damit sie auch gültig ist
Eine gültige Einwilligung muss mehreren Kriterien genügen (© dialog-Mail) |
Wien (pts001/20.03.2021/16:10) Um Verhaltensdaten der Newsletter-Leser (wie Öffnungen oder Klicks) auf Empfänger-Ebene sammeln und analysieren zu dürfen, benötigt man laut DSGVO eine Rechtsgrundlage.
Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten (vertragliche Verpflichtung, gesetzliche Verpflichtung, berechtigtes Interesse usw.), jedoch wird in vielen Fällen die Einwilligung der Betroffenen das wichtigste Instrument sein.
Die Einwilligung muss jedoch mehrere Kriterien erfüllen, damit sie auch gültig ist. Anders formuliert: Eine Einwilligung, die nicht den folgenden Kriterien entspricht, ist wertlos!
Die E-Mail Marketing-Experten von dialog-Mail haben eine Liste aller Anforderungen an eine gültige (Datenschutz-) Einwilligung zusammengetragen und beschrieben. Die Kriterien sind:
* Die Einwilligung muss freiwillig sein.
* Die Einwilligung muss informiert geschehen.
* Die Einwilligung muss unmissverständlich sein.
* Die Einwilligung muss dokumentiert werden.
* Die Einwilligung muss widerrufen werden können.
* Die Einwilligung gilt nicht für Minderjährige.
In einem ausführlichen Blog-Artikel von dialog-Mail werden diese Kriterien erklärt, werden die Konsequenzen behandelt und ein konkreter Vorschlag für eine Formulierung beschrieben.
Wie gestaltet man eine korrekte (Datenschutz-) Einwilligung?
https://www.dialog-mail.com/p/cb63B
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