ptp20240814042 Politik/Recht, Medien/Kommunikation

Bürgergeld — Schizophrenie des Gesetzgebers?

WerteUnion Sachsen kritisiert grenzenlosen sozialen Raubbau an Sozialstaat


Dresden (ptp042/14.08.2024/20:40)

Voller Stolz verkündete die Ampelregierung die neue Grundsicherung für Erwerbslose, das sogenannte Bürgergeld. Die gesetzlichen Regelungen hierzu traten zu Beginn des Jahres 2023 in Kraft. Seitdem gibt es Bürgergeld. Die gesetzgeberische Meisterleistung wurde gebührend gefeiert. Ganz ausdrücklich ertönte der Hinweis darauf, dass es für alle Menschen die, sich in Deutschland aufhalten oder nach Deutschland kommen, einfacher wird, Bürgergeld zu erhalten. Die soziale Gerechtigkeit scheint in Deutschland wortwörtlich wirklich grenzenlos zu sein.

Unter dieser Maßgabe scheint das Bürgergeld der Ampelregierung ein wahres Erfolgsmodell zu sein. Die aktuellen Fakten belegen dies. 47, 3 Prozent der 5.500.000 Bürgergeldbezieher sind Ausländer, darunter über 700.000 ukrainische Staatsbürger und 500.000 Menschen aus Syrien.

Die Fans dieser gesetzgeberischen Fehlleistung stehen offenbar Schlange und klatschen vor Begeisterung in die ausgestreckten Hände. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Im Jahr 2023 hat die Bundesagentur für Arbeit 42.600.000.000 Euro ausgegeben, um die Zahlungsansprüche der Bürgergeldbeziehenden zu befriedigen.

Der berauschende Erfolg des Bürgergeldes hat die Ampelregierung offensichtlich verschreckt. Es regt sich Widerstand. Der Spielverderber, die FDP, will nun das Bürgergeld kürzen, um bis zu 20 Euro monatlich. Damit würden die Ausgaben der Bundesagentur im Hinblick auf das Bürgergeld jährlich auf rund 41.800.000.000 Euro sinken.

Dies alles wirft Fragen auf. Die Bundesregierung, hierzu gehört auch die FDP, hatte erst für das Kalenderjahr 2024 eine Erhöhung des Bürgergeldes um 61 Euro beschlossen. Dies waren gut 12 Prozent Erhöhung bezogen auf den Betrag des Bürgergeldes mehr als 2023.

Dieser ganze gesetzgeberische Hickhack ist allerdings lediglich eine Seite der politischen Ränkespiele. Die andere Seite, möglicherweise der Steuerzahler, könnte sich eine ganz andere Frage stellen. Nämlich diejenige, ob die Zahlung des Bürgergeldes generell zu sozialer Gerechtigkeit führt. Schließlich sind es die Abzüge vom Bruttolohn des Steuerzahlers, mit denen die Leistungen der Bürgergeldempfänger finanziert werden. An dieser Stelle sollte nicht unerwähnt bleiben, dass ein jeder Bezieher des Bürgergeldes erwerbsfähig sein muss, um überhaupt Bürgergeld zu erhalten. Nicht erwerbsfähige Menschen erhalten Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderungsrente.

Einfach ausgedrückt: Gehst du arbeiten, zahlst du Geld an den Staat. Gehst du nicht arbeiten, bekommst du Geld vom Staat.

Betrachtet man die Angelegenheit auch dieser Richtung, könnte man sich generell die Frage stellen, ob die Zahlung von Bürgergeld tatsächlich zu sozialer Gerechtigkeit führen kann. Denn wo bleibt die Anerkennung und Würdigung der Arbeitsleistung der arbeitenden Bevölkerung. Diejenige Bevölkerung, welche nicht die Freizeit plant, sondern sich die Frage stellt, wie Arbeit und Familie irgendwie in Einklang zu bringen sind. Kommt man bei dieser Blickrichtung nicht automatisch auf den Gedanken, dass derartige staatliche Leistungen der absoluten Notindikation des wirklich bedürftigen Menschen vorbehalten bleiben sollten?

Die WerteUnion stellt sich genau diese Frage und noch viele Fragen mehr.

Anstatt sinnlosem gesetzgeberischen Hickhack, ist die Frage nach der Definition von sozialer Gerechtigkeit grundsätzlich neu zu beantworten. Hierbei sollte insbesondere auch die Stimme der arbeitenden Bevölkerung Beachtung finden. Auf welche Stimme die Ampelregierung bei Erschaffung der Regelungen des Bürgergeldes wohl gehört haben mag? Eine mögliche Schizophrenie des Gesetzgebers sollte bei der Klärung dieses Aspekts durchaus einbezogen werden.

(Ende)
Aussender: WerteUnion Landesverband Sachsen
Ansprechpartner: Dirk Kohl
Tel.: +49 351 33 6 10 86
E-Mail: dirk.kohl@sachsen-werteunion.de
Website: www.sachsen-werteunion.de
|