pts20240829030 Politik/Recht, Medien/Kommunikation

Ein politisches Urteil des Bundesgerichts

Es weist Staatshaftungsklage wegen rechtswidriger Pandemiemassnahmen ab


Ascona (pts030/29.08.2024/20:30)

Das Bundesgericht hat heute unsere Staatshaftungsklage gegen den Bund abgewiesen. Eine Gemeinschaft von rund 11'000 Klägerinnen und Klägern, organisiert im Verein «Wir Menschen», verlangte einen symbolischen Schadenersatz von je einem Franken und als Genugtuung die gerichtliche Feststellung der Widerrechtlichkeit der Pandemie-Massnahmen.

Unsere Klage stützte sich auf das Argument, dass das SARS-CoV-2-Virus nie isoliert und seine Gefährlichkeit experimentell nicht bestätigt werden konnte. Zudem erwies sich der PCR-Test als ungeeignet, um die epidemiologische Situation zu beurteilen, da er auch symptomlose Personen fälschlicherweise zu Krankheitsträgern erklärte und unter Quarantäne stellte.

Der Bundesrat begründete die Massnahmen wiederholt mit dem Schutz des Gesundheitswesens vor Überlastung. Abgesehen von der kurzfristigen Überbelegung einzelner Spitäler bestand eine solche aber zu keinem Zeitpunkt. Im Gegenteil: Während der Pandemie wurden Intensivbetten abgebaut. Zudem hat der Bundesrat wahrheitswidrig behauptet, die Corona-Impfstoffe würden vor einer Ausbreitung schützen, obwohl sie dafür gar nicht zugelassen waren.

In der heutigen Verhandlung ging es ausschliesslich um die Rechtmässigkeit der Massnahmen. «Der Bundesrat hat die Existenz einer Pandemie bisher nur behauptet, aber nicht begründet, geschweige denn bewiesen», erklärte unser Anwalt vor Bundesgericht. Der Verweis auf die WHO ersetze den Beweis nicht, der Bundesrat hätte die Massnahmen prüfen müssen, statt blind der WHO zu folgen.

Die Gegenpartei, vertreten durch den Rechtsdienst des Eidgenössischen Finanzdepartements, machte in einem kurzen Plädoyer geltend, der Bundesrat habe stets nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Zudem erfordere die Staatshaftung ein unentschuldbares Verschulden, eine bisher unbekannte Rechtsauffassung. Nach geltender Rechtsprechung haftet der Staat auch dann, wenn ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.

Die Vertreter des beklagten Bundes gingen offensichtlich davon aus, mit minimalem Prozessaufwand vom Bundesgericht Recht zu bekommen. Während unsere Klageschrift fast hundert Seiten umfasste und ein Vielfaches an Belegen enthielt, beschränkte sich die Klageantwort des Rechtsdienstes des Eidgenössischen Finanzdepartements auf fünf Seiten und ging nur äusserst summarisch auf unsere Argumente ein. Unsere Replik umfasste 20 Seiten, die Gegenpartei verzichtete sogar auf eine Duplik. Sie war sich ihrer Sache offenbar von vornherein sicher. Es ist dies ein offensichtlich politisches Urteil.

Fazit von Franz Stadelmann, Initiant der Klage und des Vereins: «Wir Menschen»: «Mit dem heutigen Urteil des Bundesgerichts wird deutlich, dass die Judikative der Exekutive unterstellt ist, anstatt diese zu kontrollieren.»

Der gesamte Schriftwechsel des Verfahrens wird veröffentlicht, sobald die Urteilsbegründung des Bundesgerichts vorliegt.

Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 29.4.2024

Weitere Informationen: Franz Stadelmann, 032 474 41 52

Verein Wir Menschen, 6612 Ascona. wirmenschen.ch, info@wirmenschen.ch

(Ende)
Aussender: Verein «Wir Menschen»
Ansprechpartner: Fritz Stadelmann
Tel.: +41 32 474 41 52
E-Mail: info@wirmenschen.ch
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