Hausbesitzer wegen fahrlässiger Tötung angeklagt - es droht lange Haftstrafe
Er wusste von nichts, aber fehlende Rauchmelder und verstellte Notausgänge sorgten für Katastrophe
Wien (pts009/19.11.2021/09:10) Der Besitzer eines Zinshauses wurde wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, weil er nicht auf die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen in seiner Immobilie achtete und es nach dem Ausbruch eines Brandes zu zwei Todesopfern kam. "Ich habe es nicht gewusst", diese Aussage war dem Richter zu wenig. Zumal es klare und eindeutige Bestimmungen hinsichtlich der Abwehr von Gefahren für Leib und Leben für Bewohner oder Nutzer eines Objektes gibt.
"Leider herrscht bei vielen Immobilienbesitzer, Eigentümergemeinschaften, aber auch Hausverwaltungen immer noch sehr viel Unkenntnis darüber, auf welch dünnem Eis sie sich eigentlich bewegen, wenn Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten oder nachlässig gehandhabt werden. Da reicht ein kaputter Handlauf bei einer Treppe oder ein verstellter Fluchtweg, um eine Katastrophe auszulösen, bei der Menschen zu Schaden kommen. Fakt ist: Liegenschaftseigentümer müssen jederzeit die Gefahrenlosigkeit von Immobilien gewährleisten. Daher muss regelmäßig überprüft werden. Die Opfer und die Anklage auf fahrlässige Tötung hätte durch eine ÖN-B1300-Objektsicherheitsbegehung wahrscheinlich verhindert werden können. Leider wird diese jährliche Kontrolle in Österreich immer noch viel zu selten auch tatsächlich durchgeführt und wenn, dann so gut wie nie rechtssicher dokumentiert", so Bmstr. Ing. Thomas Korol, Geschäftsführer der ISHAP GmbH.
Sein Team aus zertifizierten Objektsicherheits-Experten überprüft und dokumentiert in ganz Österreich Immobilien im Auftrag von Immobilien-Besitzern und Hausverwaltungen. https://www.gebäudedokumentation.at
Gefahr erkannt - Gefahr gebannt
"Viele Unfälle hätten im Vorfeld verhindert werden können, wenn die Sicherheitsvorkehrungen ordnungsgemäß überprüft worden wären und im Zuge einer Begehung die Montage von Rauchwarnmeldern empfohlen und die verstellten Notausgänge aufgezeigt worden wären", ist Michael Notz, zertifizierter Objektsicherheitsprüfer bei ISHAP, überzeugt. Er hat tagtäglich mit solchen Gefahrenquellen zu tun und warnt seine Auftraggeber durch digitale Dokumentation aller Probleme und durch sorgfältige Abarbeitung einer detaillierten Checkliste.
"Der Prüfbericht zeigt sofort, wo Gefahr im Verzug ist oder wo gehandelt werden sollte, damit keine Gefahr für Leib und Leben der Bewohner oder Nutzer des Gebäudes entsteht. Ein Prüfbericht bietet daher eine gute Absicherung, da die Gefahrensituationen aufgezeigt, fundiert bewertet und somit nach Dringlichkeit entsprechende Maßnahmen gesetzt werden können", erläutert Bmstr. Ing. Thomas Korol.
ÖN B1300 für Wohnobjekte und ÖN B1301 für Nicht-Wohnobjekte
Österreichischen Immobilien-Verantwortlichen müsste viel klarer werden, wie gefährlich fahrlässige Sicherheitsmaßnahmen in einem Gebäude vor allem auch für sie selbst sein können. Vor dem Gesetz sind es vor allem die Hausbesitzer oder Hausverwalter, die für Unfälle in jedem Fall mit verantwortlich sind. Eine ÖN-B1300- oder ÖN-B1301-Objektsicherheitsbegehung bietet hier ein hohes Maß an Sicherheit, um Gefahrenquellen zu entdecken und aus der Welt zu schaffen, bevor es zur Katastrophe kommt, die nicht nur das Leben der Unfallopfer zerstört.
Infos zu ÖN-B-1300-Sicherheitsbegehung und modernen digitalen Gebäude-Dokumentation unter: https://www.gebäudedokumentation.at
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