Klatsche für Meta vor dem Bundesgerichtshof
Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands wegen Datenschutzverstößen im App-Center
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Facebook: Meta muss beim Datenschutz nachbessern (Bild: pixabay.com, GDJ) |
Karlsruhe/Berlin (pte020/27.03.2025/12:30)
Facebook-Mutterkonzern Meta erleidet im Verfahren um Datenschutzverstöße in seinem App-Center vor dem Bundesgerichtshof eine Niederlage. Dem vorausgegangen war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), bei der es aus auch um die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden bei Datenschutzverstößen ging.
Verbraucherschutz gestärkt
"Das Urteil stärkt den Verbraucherschutz im digitalen Verbraucheralltag. Viel zu oft stehen Verbraucher datenhungrigen Anbietern im Internet hilflos gegenüber. Immer wieder ignorieren Anbieter Datenschutzpflichten und damit Datenschutzrechte von Verbrauchern", kommentiert Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik des vzbv.
Der vzbv hatte Facebook Ireland (jetzt Meta Platforms Ireland) bereits im Jahr 2012 verklagt. Dabei ging es um Datenschutzverstöße im Spiele-Center des sozialen Netzwerks. Meta (Facebook) nahm sich beispielsweise das Recht heraus, Nutzerdaten wie die E-Mail-Adresse und weitere private Account-Informationen an Spiele-Anbieter weiterzugeben.
Grobe DSGVO-Verletzungen
Die Vorinstanzen bejahten den Verstoß. Jedoch wurde vom Bundesgerichtshof hinterfragt, ob der vzbv in solchen Fällen klagebefugt ist. Dies hatte der vom Bundesgerichtshof eingebundene Europäische Gerichtshof im Juli 2024 auch für Fälle bestätigt, in denen es um die Verletzung von Informationspflichten aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geht.
Bereits 2022 bestätigte der Europäische Gerichtshof die Klagebefugnis bei Verstößen gegen die DSGVO. Mit dem jetzigen Urteil hat der Bundesgerichtshof die vorangegangenen Urteile des Europäische Gerichtshofs auf den konkreten Fall angewendet, heißt es abschließend.
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