pts19981209001 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

Doch Vorsteuerabzug bei Betriebs-Pkw?

EU-Vorschlag zur Harmonisierung liegt vor


Wien (TPA) (pts001/09.12.1998/07:00) Bisher wurde den EU-Mitgliedstaaten zugestanden, Vorsteuerabzugsverbote in bestimmtem Rahmen beizubehalten. Die EU-Kommission hat nunmehr einen Vorschlag zur weitgehenden Harmonisierung des Vorsteuerabzugs vorgelegt. Konkret geht es dabei laut TPA Treuhand Partner Austria um Vorsteuern bei Ausgaben für Pkw, Dienstreisen und sonstigen Ausgaben, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit steuerpflichtigen Umsätzen stehen.

Der EU-Vorschlag sieht vor, daß der Vorsteuerabzug für Pkw nicht mehr generell versagt werden darf. Lediglich bei Pkw, die nicht ausschließlich geschäftlich genutzt werden, können die EU-Länder den Vorsteuerabzug einschränken. Im einzelnen soll folgendes gelten:

* Jeder Mitgliedstaat kann für den VSt-Abzug bei nicht ausschließlich geschäftlich genutzten PKW einen Höchstsatz festlegen, der 50 Prozent der entrichteten Umsatzsteuer nicht unterschreiten darf.
* Liegt die tatsächliche betriebliche Nutzung des Fahrzeuges unter dem Höchstsatz, ist dem VSt-Abzug dieses niedrigere Nutzungsausmaß zugrunde zu legen, andernfalls der festgelegte Satz.
* Beträgt der Anteil der privaten Nutzung weniger als 10 Prozent, so steht der Vorsteuerabzug zur Gänze zu.
* Der vollständige Ausschluß vom VSt-Abzug ist daher nur noch dann zulässig, wenn die geschäftliche Nutzung weniger als 10 % beträgt.

Die Neuregelung soll für sämtliche Ausgaben, die mit einem Pkw zusammenhängen, gelten - also Erwerb, Leasing, Reparatur, Kraftstoff etc.

Bei Ausgaben für Dienstreisen (Unterkunft und Verpflegung) soll der Vorsteuerabzug künftig nur noch einheitlich 50 % der auf diesen Ausgaben lastenden USt betragen, auch wenn sie rein geschäftlich veranlaßt sind. Der Vorsteuerabzug für Luxusausgaben, Vergnügungs- und Repräsentationsaufwendungen soll - wie dies in Österreich ohnehin schon weitgehend der Fall ist - zur Gänze ausgeschlossen werden.

Die Umsetzung dieses Richtlinienvorschlags dürfte sich laut TPA aber äußerst schwierig gestalten, zumal die Einschränkung nationaler Vorsteuerabzugsverbote in EU-Staaten wie Österreich mit erheblichen Einnahmeausfällen verbunden wäre. Ob die Neuregelungen daher in dieser Form tatsächlich beschlossen werden, ist noch offen.

Tip: Der Europäische Gerichtshof hat zwar bestätigt, daß Mitgliedstaaten berechtigt sind, bereits vor ihrem EU-Beitritt bestehende nationale Vorschriften beizubehalten, die das Vorsteuerabzugsverbot für Transportmittel ausschließen, auch wenn diese das Arbeitsgerät des Steuerpflichtigen darstellen. Das vor dem EU-Beitritt Österreichs am 1.1.1995 bereits bestehende Vorsteuerabzugsverbot für betrieblich genutzte Pkw wurde demnach beim EU-Beitritt zu Recht beibehalten, die weitere Einschränkung mit dem Sparpaket 1996 war aber nicht zulässig. Gestützt auf die unmittelbar anzuwendende EU-Richtlinie ist es denkbar, den Vorsteuerabzug für diese Fahrzeuge für die Jahre ab 1996 mittels entsprechendem Verfahren zu erwingen. (Autoren: MMag. Christian Drmola, Mag. Dietmar Hupfer, Mag. Gerhard Klippl, Tel. Tel. 01/58835-0)

(Ende)
Aussender: Treuhand Partner Austria TPA
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