pts19981019008 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

KÖSt-Systeme auf dem EU-Prüfstand

Zwei Vorlagebeschlüsse beim EUGH anhängig


Wien (pts008/19.10.1998/09:00) Unternehmen, die eine deutsche Beteiligung halten oder die einer deutschen Muttergesellschaft gehören, sollten die gegenwärtig laufenden KÖSt-Verfahren beobachten. Zum Problembereich der KÖSt-Anrechnung über die Grenze sind derzeit zwei Vorlagebeschlüsse zur Klärung beim EuGH anhängig (Hoechst und Pirelli), die über die EU-Kompatibilität dieses Systems entscheiden.

Hintergrund dafür ist, daß in Europa zwei Körperschaftsteuer-Systeme in Anwendung sind: die Befreiungsmethode (Österreich) und das Anrechnungsverfahren (z.B. Deutschland). Im Anrechnungsverfahren werden Dividenden von Kapitalgesellschaften auf jeder Ebene besteuert, wobei die auf der Vorebene erhobene Steuer angerechnet wird. Der deutsche Gesellschafter einer deutschen Kapitalgesellschaft hat so z.B. die Dividende zu versteuern, die von der Gesellschaft getragene KÖSt wird voll auf die ESt-Schuld des Gesellschafters angerechnet.

Diese Anrechnung erfolgt aber nur, wenn der Empfänger der Dividende in der BRD unbeschränkt steuerpflichtig ist. Für EU-Ausländer und für Beteiligungen an EU-ausländischen Gesellschaften gilt dies nicht. Darin wird in Fachkreisen ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des EG-Vertrages (Kapitalverkehrsfreiheit und Niederlassungsfreiheit) gesehen. (Mag. Dietmar Hupfer) http://www.tpawt.com

(Ende)
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