pts20000704006 Technologie/Digitalisierung

Elektronischer Rechtsverkehr für alle Unternehmen offen

Einsparungen des Justizministeriums in Millionenhöhe


Wien (pts006/04.07.2000/09:45) Die österreichische Justiz und DATAKOM AUSTRIA bauen den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) aus. Seit Juni 2000 kann jedes Unternehmen und jeder Bürger an der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten teilnehmen. Davon profitieren vor allem Unternehmen der Energieverwertung, Handelsbetriebe, Versandhäuser etc. - all jene, die ein größeres Kommunikationsvolumen mit österreichischen Gerichten zu bewältigen haben. Weitere Neuerung: Der Rückverkehr ist ab sofort für alle Teilnehmer verpflichtend. Dies erspart dem Justizministerium in Zukunft bis zu 20 Mio. Schilling jährlich.

Verpflichtender Rückverkehr ermöglicht Einsparungen im Justizministerium
Seit einem Jahr ist die Zustellung von gerichtlichen Schriftstücken im sogenannten "Rückverkehr" elektronisch möglich. Neu ist, dass sich die Teilnehmer des ERV nun verpflichten, Informationen wie etwa Gerichtszahl, Zahlungsbefehle, Exekutionsbewilligungen und weitere von den Gerichten elektronisch entgegenzunehmen. Bis 1. Jänner 2001 wurde ein Übergangszeitraum für den verpflichtenden Rückverkehr vereinbart, damit ERV-Teilnehmer ihre Software adaptieren können.

Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer sprach anlässlich der letzten Pressekonferenz des Justizministeriums: "Durch den Elektronischen Rechtsverkehr können insbesondere die Gerichte 130 Mitarbeiter einsparen, die nun für mehr Kundenbetreuung eingesetzt werden können." Die neue ERV-Regelung bringt dem Ministerium bereits im Jahr 2000 eine Ersparnis von 10 Mio. Schilling. "In den Folgejahren können wir allein die jährlichen Portogebühren um 20 Mio. Schilling reduzieren", ist Dr. Martin Schneider, Leiter der Präsidialabteilung 5 des Bundesministeriums für Justiz, überzeugt.

Technologischer Fortschritt
Weiters arbeitet DATAKOM gemeinsam mit der Justiz an einer eigenen Web-Oberfläche, damit künftig die Eingabe von Schriftsätzen ohne spezielle ERV-Software möglich ist. Für die neue Schnittstelle zwischen Justiz und Bürger stellt das Clearinghouse DATAKOM die entsprechende technische Infrastruktur zur Verfügung. Formulare oder elektronische Zahlungsformen werden via Internet abrufbar sein. Jeder Teilnehmer kann ab sofort elektronische Anträge ans Gericht schicken und zahlt die Gebühren mit Kreditkarte oder entsprechenden elektronischen Zahlungsformen (z.B. SET).

Sicherheit in der Datenübertragung durch A-Sign
"Bisher sind über den ERV 4,5 Millionen Schriftsätze an die Gerichte übermittelt worden. Kein einziger ist verloren gegangen. 75 Prozent aller Klagen an die Bezirksgerichte sowie 50 Prozent der Exekutionsanträge werden in unserem Dienst übertragen", ist Peter Kriz, Produktmanager ERV bei DATAKOM, stolz. "DATAKOM sorgt für die sichere Übertragung der Schriftsätze. Einerseits durch die Einbindung sicherer Übertragungsformen im Internet (z.B. SSL). Andererseits mit Hilfe der digitalen Signatur a-sign, die Datenintegrität sowie Authentizität garantiert."

Weitere Informationen
Peter Kriz, Produktmanager ERV, Datakom Austria GmbH
Tel: 01/50145-373, E-Mail: peter.kriz@datakom.at
http://www.datakom.at
http://www.atropolis.at
http://www.dataweb.datakom.at
http://a-sign.datakom.at

(Ende)
Aussender: Telekom Austria
Ansprechpartner: Werner Buhre
Tel.: 01/50145-247
E-Mail: werner.buhre@datakom.at
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