pts20010205053 Unternehmen/Wirtschaft, Politik/Recht

SV-Chipkarte: Vergabe vorläufig gestoppt

Bieterkonsortium debis/AC erreicht Überprüfung der Ausschreibung


BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte
BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte

Wien (pts053/05.02.2001/16:15) Die Entscheidung über den Milliardenauftrag der Sozialversicherung zur Einführung der elektronischen Krankenscheine in Österreich muss möglicherweise revidiert werden. Das Bundesvergabeamt hat mit einer einstweiligen Verfügung die Vergabe des Auftrages für die Sozialversicherungs-Chipkarte vorläufig gestoppt.

Der Grund: Die Vergabeentscheidung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger von Ende Dezember wurde von einigen der nicht zum Zug gekommenen Bieter angefochten. Mit dem nunmehr ergangenen Vergabestopp hat das Bundesvergabeamt dem Antrag des Bieterkonsortiums debis/AC Folge geleistet.

"Die Ausschreibung und das darauf folgende Verfahren waren in einigen Punkten fehlerhaft und standen nicht mit einem fairen und transparenten Verfahren im Einklang", bringt Dr. Raoul Hoffer (Bild) von der Kanzlei BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte die Argumente seines Klienten debis/AC auf den Punkt.

Vom Bundesvergabeamt werden diese Vorwürfe ernst genommen. Es hat angekündigt, die Ausschreibung einer genaueren inhaltlichen Prüfung zu unterziehen. Die Ergebnisse sollen spätestens Mitte März vorliegen - bis dahin ist dem Hauptverband die Erteilung des endgültigen Zuschlages an den bislang erstgereihten Bieter untersagt.

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