pts20030214027 Technologie/Digitalisierung, Politik/Recht

Erfolg für Telekom Austria - UTA darf nicht behaupten: "Keiner ist günstiger!"


Wien (pts027/14.02.2003/13:00) Auf Antrag von Telekom Austria hat das Handelsgericht Wien gegenüber UTA eine Einstweilige Verfügung erlassen - UTA muss irreführende Werbung abstellen.

Der UTA-Slogan "Keiner ist günstiger! ... 1,9 Cent / Minute in der Freizeit ins österreichische Festnetz" ist ab sofort zu unterlassen, da der von der UTA so beworbene Tarif Festnetz Green Apple an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen nicht der günstigste am Markt ist.

Telekom Austria bietet nämlich mit ihrem Tarif TikTak Weekend unter anderem Gratis-Telefonieren an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen an. Darüber hinaus ist das Tarifmodell TikTak Weekend bezogen auf eine Woche bei den Verbindungsentgelten während der gesamten Freizeit günstiger als der von der UTA beworbene Tarif.

Das Handelsgericht Wien hat bestätigt, dass sowohl die diesbezügliche Print- als auch Internetwerbung zur Irreführung geeignet ist. UTA verstößt mit diesen Werbeeinschaltungen gegen das Wettbewerbsrecht und muss ab sofort die Werbung, die eine solche irreführende Darstellung enthält, unterlassen.

(Ende)
Aussender: Telekom Austria AG
Ansprechpartner: Martin Bredl
Tel.: 059 059 1 11001
E-Mail: martin.bredl@telekom.at
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