Finanzministerium vereinbart mit Banken den Einsatz von eps
Wien (pts002/29.10.2003/08:00)
Ein wesentlicher Bestandteil des E-Government ist erfüllt
Unter E-Government versteht man generell den Einsatz des Internet als Informations- und Kommunikationsmedium zwischen Bürgern bzw. Firmen einerseits und der öffentlichen Verwaltung andererseits. Ein wesentlicher Bestandteil zur Realisierung von E-Government ist der Einsatz einer sicheren Zahlungsform im Internet zur Leistung der anfallenden Gebühren und Abgaben. Zur Lösung dieses Problems greift nun die österreichische Verwaltung auf den von den österreichischen Banken entwickelten eps e-payment standard zurück. Die gemeinsame Spezifikation wurde über die bankenübergreifende Studiengesellschaft für Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr (STUZZA) mit dem Bundesministerium für Finanzen und der Stabsstelle IKT-Strategie des Bundes entwickelt.
Der e-payment standard der Banken steht als "offener Standard" der gesamten öffentlichen Verwaltung - aber auch Softwarehäusern und Webshops - zur Verfügung.
Rahmenvereinbarung unterzeichnet
Um eine rasche Umsetzung in E-Government Anwendungen zu erleichtern, wurde zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und den österreichischen Banken wie Bank Austria Creditanstalt, BAWAG P.S.K. Gruppe, Erste Bank und die Sparkassen und Raiffeisen Bankengruppe ein Grundsatzübereinkommen unterzeichnet. Auf dieser Basis sind Bund, Länder, Städte und Gemeinden, sowie sonstige öffentliche Rechtsträger eingeladen, eps für ihre bereits vorhandenen und künftigen Internet-Anwendungen einzusetzen.
eps für E-Government und E-Commerce
Der e-payment standard ermöglicht das schnelle und sichere Bezahlen im Internet mittels Online-Banking. Mehr als 100 Internet-Shopbetreiber haben sich bereits für den Einsatz des neuen Zahlungsstandards entschieden und bieten so ihren Kunden ein ausgesprochen vertrautes und sicheres Online-Zahlungssystem an. Die Bank Austria Creditanstalt, die BAWAG P.S.K. Gruppe, die Erste Bank und die Sparkassen sowie die Raiffeisen Bankengruppe haben diese Zahlungsform bereits seit Beginn 2003 im Einsatz.
Überweisen wie gewohnt: vertraut, bequem, sicher
Während eps bisher auf Web-Seiten von Internet-Händlern zu finden war, wird nunmehr in absehbarer Zeit diese Zahlungsform auch in der öffentlichen Verwaltung verfügbar sein. Der Bürger wählt per Mausklick seine Hausbank aus. Damit gelangt er automatisch in das Internet-Banking-System seiner Bank und identifiziert sich wie gewohnt. Danach erscheint die bereits vorausgefüllte Überweisungsmaske. Der Bürger braucht nur noch mit seiner Transaktionsnummer (TAN) zu unterschreiben.
Die Vorteile von eps im E-Government: einfache Implementierung, sichere Zahlung, Bürgerservice
Mit eps steht eine einheitliche Banken-Schnittstelle zur Verfügung, welche Produkte wie Direct Pay (BAWAG P.S.K. Gruppe), ELBA-payment (Raiffeisen Bankengruppe), netpay (Erste Bank und die Sparkassen), Partner Online Payment (Bank Austria Creditanstalt) und künftig das Internet Banking der Volksbanken-Gruppe für den Amtsweg per Internet gleichermaßen zugänglich macht. Dadurch wird bei reduzierten Transaktionskosten der Zahlungseingang beschleunigt. Der Implementierungs-Aufwand in der E-Government Lösung ist minimal. Sämtliche Sicherheitskriterien sind durch die bewährten Online-Banking Entwicklungen erfüllt.
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