pts20040128015 Unternehmen/Wirtschaft, Politik/Recht

Kunden zahlen die neue Rücklage der Pensionskassen selbst

Mercer verlangt für Arbeitgeber mit Pensionskassenmodellen Änderungen im Pensionskassengesetz (PKG)


Wien (pts015/28.01.2004/11:55) Wie schon das Gesetz selbst, lässt eine von der Finanzmarktaufsicht (FMA) veröffentlichte Information zur Finanzierung der neuen Mindestertragsrücklage (MERL) der Pensionskassen wichtige Fragen offen. Zum einen verdichten sich für die Experten von Mercer die Anzeichen, dass sich fast alle Pensionskassen die durch die PKG-Novelle entstandene Budgetlöcher von den Kunden stopfen lassen wollen. Zum anderen: Will ein Arbeitgeber die Kasse wechseln, ist es keineswegs sicher, dass er die Rücklage zum neuen Partner seines Vertrauens mitnehmen kann.

Mercer ist einer der weltweit führenden Beratungsunternehmen für Finanzdienstleistungen und ist auf alle Fragen der betrieblichen Personenvorsorge spezialisiert. Dazu gehört das Thema Pensionskassen. Bereits mehrfach wurde von den Mercer-Experten Kritik an der Kapitalausstattung der österreichischen Pensionskassen geübt. Eine aktuelle Aussendung der FMA gibt erneut Anlass, auf Missstände hinzuweisen.

Die Novelle zum Pensionskassengesetz (PKG), die im Sommer 2003 im Schnellverfahren entstand, hat die Kassen verpflichtet, eine neue Rücklage zu bilden, um für das jetzt realistische Negativ-Szenario vorzusorgen, dass nicht einmal der Mindestertrag (derzeit rund 1,5 %) erzielt wird.

In diesen Tagen erhalten nun die Arbeitgeber Rundschreiben ihrer Pensionskassen, in denen die Bezahlung der MERL durch die Arbeitgeber angekündigt wird. In der Praxis bedeutet dies, dass 0,45 % der Deckungsrückstellung ertragsschmälernd dafür herangezogen wird. Allein für 2003 schätzen die Experten von Mercer diese Ertragsschmälerung am überbetrieblichen Pensionskassenmarkt auf rund 30 Mio. Euro. Dieser Vorgang wird dauern, bis das vom Gesetz verlangte Ausmaß von 3 % der Deckungsrückstellung erreicht sein wird.

Was sollen die Kassenkunden tun?

Zunächst rät Mercer in Pensionskassen veranlagten Unternehmen, das Schreiben der Kasse in dieser Form nicht zu akzeptieren. Weiters empfiehlt es sich, jedenfalls um die Herausgabe von Kassenvermögen in Höhe der Rücklage bei Kassenwechsel zu kämpfen. Eine derartige zivilrechtliche Vereinbarung sieht die FMA als zulässig an.

Dieser erneute Aderlass trifft Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen. Denn auch in beitragsorientierten Systemen wird sich der Begünstigte langsam zu wehren beginnen und vom Arbeitgeber "freiwillige" Nachschüsse verlangen.

Auch von anderer Seite gibt es Druck: In Abstimmung mit der FMA gehen die Kassen immer öfter dazu über, die Arbeitgeber zu einem Umstieg von alten, optisch günstigen auf neue, hinsichtlich der Ertragsannahmen realistischere Geschäftspläne (Abrechnungsverbände) zu bewegen. Dieser Umstieg wirkt sich so aus, dass die erwartete Rente meist deutlich unter dem bisher erwarteten Wert liegt. Irgendwer muss dann die Differenz wohl abdecken.

Daher überrascht es nicht, dass auch im betrieblichen Bereich der klassische Lebensversicherer an Boden gewinnt. Der Versicherungsverband wird nicht müde, eine steuerliche Gleichbehandlung zu den Pensionskassen zu verlangen. Dazu gehören Versicherungssteuer (4 % vs. 2,5 %) wie auch nachgelagerte Besteuerung (nicht die Beiträge, sondern die Leistungen unterliegen der - dann wohl geringeren - Einkommensbesteuerung).

Gleichbehandlung der Lebensversicherer hat einen Preis

Mercer begrüßt nun einerseits die Gleichbehandlung der Lebensversicherer, weil sie auch der Transparenz im Markt dient. Zugleich verlangen die Experten aber auch, dass sich die Versicherer zumindest zu einer dem höheren Garantiezins adäquaten Offenlegung ihrer Veranlagung und Ergebnisse bekennen. Auf den ersten Blick könnte sich der Kunde nämlich sonst fragen: Bei der Kasse zahlt er sich die MERL selbst, beim Versicherer nicht? Somit wird klar: Der Aufwand (für das im übrigen langfristig gleich hohe Eigenkapitalerfordernis) steht schon lange auch in den Büchern der Versicherer, nur eben nicht so leicht erkennbar wie neuerdings bei den Pensionskassen.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Lebensversicherern und Pensionskassen ist also die Garantie. Der Versicherer garantiert 2,75% Verzinsung p.a., die Pensionskasse - nach der Gesetzesreform im Eilzugstempo - gar nichts mehr.

Das Prinzip aus Kundensicht liegt damit auf der Hand: Je weniger Garantie ein Anbieter gibt, desto mehr muss er den Bedarf an höherer Transparenz anerkennen. Ungeachtet dessen - so die Mercer-Experten - sind jedoch auch die Lebensversicherer trotz höherer Garantien dringend zu mehr Transparenz und Offenheit aufgerufen.

Mercer ( http://www.mercerhr.com ) ist weltweit mit 137 Büros in 40 Ländern vertreten. 13.000 MitarbeiterInnen erwirtschafteten 2002 einen Umsatz von 2,1 Mrd. EUR. Mercer Österreich betreibt Standorte in Wien, Graz und Innsbruck (Dornbirn) und konnte 2002 mit 18 Mitarbeitern einen Umsatz von 1,8 Mio. EUR erzielen. Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich Employee Benefits (u.a. betriebliche Personenvorsorge, Vergütungsberatung) und Investment Consulting (Optimierung von Pensionskassenverträgen und Veranlagungen).

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