3000 neue Stimmen Österreichs verschaffen sich weltweit Gehör
Wien (pts029/26.02.2004/14:13) Mit der am 25. Februar 2004 ausgegebenen Änderung der Verordnung zur Durchführung des Amateurfunkgesetzes können mit einem Schlag rund 3000 neue Funkamateure, deren Sendebewilligungungen lediglich für Frequenzbereiche oberhalb 30 Mhz galten, nun auch im Kurzwellenband weltweiten Funkverkehr abwickeln.
Die neue geänderte Verordnung zur Durchführung des Amateurfunkgesetzes bringt rund 3000 Funkamateure, die bisher nur auf Frequenzbändern oberhalb des Kurzwellenbereiches senden durften nun zusätzlich weltweit "on Air".
Mit dieser neuen Verordnung, der ein Beschluss der "World Radio Conference" zugrunde liegt, ist es nun allen lizenzierten Funkamateuren, die ihre umfassenden technischen, betrieblichen und rechtlichen Kenntnisse im Rahmen der sog. Amateurfunkprüfung vor der österreichischen Fernmeldebehörde unter Beweis stellen müssen, möglich, auf den für Amateurfunk zugelassenen Kurzwellenbändern weltweiten Funkverkehr abzuwickeln.
Die insgesamt rund 6000 österreichischen Funkamateure genießen weltweit einen hervorragenden Ruf. In zahlreichen nationalen und internationalen Not- und Katastrophenfällen konnten österreichische Funkamateure mit ihrem Know-how und ihren Funkanlagen sowohl organisatorisch, als auch strukturell wertvolle Dienste leisten. Aber auch im eigentlichen Sinn des Amateurfunks, nämlich als technisch experimenteller Funkdienst angewandt, gehen viele erfolgreiche technische Versuche, die richtungsweisend für neue, später kommerziell angewandte Kommunikationstechnologien waren, auf das Konto österreichischer Funkamateure.
Unter dem Aspekt technischer Experimente wurde auch eine weitere, bislang in Österreich nicht Zulässige Betriebsart freigegeben: Die Verlinkung von Amateur- Relaisstationen mit dem Internet. So wurden unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, dass Amateur-Relais weltweit via Voice over IP zu einem Kommunikationsnetz zusammengeschlossen werden. Erste Testbetriebe verliefen ausgezeichnet.
Der Österreichische Versuchssenderverband begrüßt die neue Verordnung und bedankt sich bei den vielen Mitwirkenden auf Seite der Behörden und auf Seite der Funkamateure, die wesentlich am Zustandekommen mitgearbeitet haben.
Die neue Verordnung ist im Internet unter http://ris1.bka.gv.at/authentic/findbgbl.aspx?name=entwurf&format=pdf&docid=COO_2026_100_2_52266
zu finden.
Amateurfunk ist ein technisch - experimenteller Funkdienst, der in Österreich durch das Amateurfunkgesetz, einem Bestandteil des Fernmeldegesetzes, reglementiert ist. Weltweit genießen die Interessen von Funkamateuren aufgrund ihrer besonderen Leistungen im Hinblick auf technische Entwicklung und ihrer strukturellen Unterstützung in Not- und Katastrophenfällen den besonderen Schutz durch anerkanntes Völkerrecht.
Informationen über den Amateurfunkdienst und die Leistungen von österreichischen Funkamateuren finden Sie auf der Homepage des Österreichischen Versuchsenderverband unter http://www.oevsv.at , nähere Informationen zum Thema PLC finden Sie unter http://www.powerline-plc.info
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