Gewerbeverein: In der EU-Bürokratie gibt es wieder einmal zu wenig zu tun!
Deshalb müssen die Europäischen Betriebsräte hochgerüstet werden!
Wien (pts054/21.04.2004/18:03) Die vor fast zehn Jahren durch eine Gemeinschaftsrichtlinie eingeführten Europäischen Betriebsräte und ihre Anpassung auf die Herausforderungen eines sich wandelnden wirtschaftlichen und sozialen Umfelds bereiten diesmal der Europäischen Kommission große Sorgen. Die Eurokraten arbeiten daher an einer Novellierung der seinerzeit beschlossenen Richtlinie. Den selben Eifer wünscht man sich im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV), wenn es um die Verbesserung der Rahmenbedingungen für mittelständische Unternehmungen geht.
Die Europäischen Betriebsräte (EBR) haben - so die Kommission in einer Aussendung - nachweislich dazu beigetragen, Unternehmensleitungen und Belegschaften auf transnationaler Ebene zusammenzubringen, denn gerade auf dieser Ebene werden die wichtigen Entscheidungen über die Entwicklung großer Unternehmen getroffen.
Wahrscheinlich wird die Richtlinien-Novellierung nun die Benützung der Business Class vorschreiben, um den Komfort der EU-Parlamentarier auch den Betriebsräten zu Teil werden zu lassen.
Bemerkenswert ist bei dieser EU-Aktion, dass das Gewerkschafts-Schwergewicht Österreich in eben diesem Zeitraum von fast zehn Jahren lediglich vier Mininovellen bei der Betriebsverfassung brauchte, um "den Herausforderungen eines sich wandelnden wirtschaftlichen und sozialen Umfelds" gerecht zu werden. Da unser gutes altes Arbeitsverfassungsgesetz den Bedürfnissen von Arbeitgebern und -nehmern sehr gut entspricht, bleibt die Frage offen, was die EU-Umtriebigkeit denn bedeutet.
So sollen etwa "die Sozialpartner um ihre Stellungnahme zu der Frage gebeten werden, wie für eine vollständige Nutzung des Potenzials der EBR gesorgt werden kann". Die Frage ist ungefähr so punktgenau gestellt, wie jene, wie "für eine vollständige Nutzung des Potenzials der heimischen Betriebsräte gesorgt werden kann". Na, da wird doch noch jedem Gewerkschafter so viel einfallen, dass alle Arbeitnehmervertreter gleich ganztägig vom Dienst freigestellt werden.
Dabei ist die durchschnittliche Zahl der neu geschaffenen EBR, die nach Erlass der Richtlinie zunächst hochgeschnellt war, seitdem wieder zurückgegangen: derzeit verfügen weniger als 40 Prozent der ungefähr 1.800 Unternehmen, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, über einen EBR.
Da ist es wohl notwendig, dass die EU-Kommission heftig darüber nachdenkt, wie man den notleidenden Fluglinien wieder neue Passagiere zuführen kann!
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