Gewerbeverein: Vorsicht Wiener, Euer Schatten könnte besteuert werden!
In Wien werden auf Gehsteige projizierte Firmenlogos besteuert - verrückt!
Wien (pts056/22.04.2004/19:00) Die Stadt Wien hat eine neue Einnahmequelle gefunden. Wer nächtens vor seinem Betrieb das Logo werbewirksam mit einem Diaprojektor auf den Gehsteig strahlt, muss dafür Abgaben bezahlen. Offenbar sind die Worte Besteuert und Bescheuert doch nicht so weit entfernt - meint man im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV).
Ist es schon eine Zumutung, dass man für über die Hausumrisse ragende Werbung in Wien die sogenannte Luftsteuer berappen muss, so ist die Gehsteigsteuer wohl die ultimative Steigerungsform davon.
Wobei man doch auf den Widerspruch hinweisen muss, dass die Wien regierende SP für einen Luftraum Steuern kassiert und diesen damit auch zu schützen hat, während die Bundes-SPÖ vehement gegen Abfangjäger auftritt.
Noch delikater wird die rechtliche Problematik bei der Gehsteigsteuer. Man stelle sich einmal vor - und das ist ja in Wien der Normalzustand - ein Hunderl legt genau über das projizierte Firmenlogo seine Exkremente ab. Ist dann die Stadt Wien entweder zur sofortigen Entfernung derselben verpflichtet oder kann die Steuer für die Tage, bis der Hundekot weggeregnet wurde, vom Abgabenpflichtigen zurückgefordert werden? Geht das gar noch weiter: Könnte ein durch Hundekot beflecktes projiziertes Firmenlogo Anlass für eine Kreditschädigungsklage gegen die Stadt Wien sein?
Etwas einfacher ist ja da schon die Benützung öffentlicher Flächen durch Medien und Politik. Obwohl beide Sparten weltweit zu den am höchsten staatlich subventionierten zählen, pflastert man Wien mit Wahlplakatständern zu und all samstäglich und sonntäglich klammern sich die Verkaufssbeutel der Zeitungen an unsere Verkehrsschilder. Dafür erhalten diese Medien eine allgemeine Vertriebsförderung im Rahmen der Presseförderung von je rund 200.000 EUR pro Jahr.
Der ÖGV findet einerseits die offenbar von Herzmanovsky-Orlando (er wurde in Wien geboren, zog es aber vor in Südtirol sein Leben auszuhauchen) erfundene Luftsteuer und die diesem nicht einmal gedanklich zumutbare Gehsteigsteuer für Logo-Projektionen als den abgabenpolitischen Overkill eines wild ausschlagenden Amtsschimmels.
Andrerseits wird aber der Gleichheitsgrundsatz massiv verletzt, wenn aus dem Steuertopf höchst subventionierte politische Parteien und Zeitungen öffentlichen Grund und Boden nach eigenem Gutdünken zum Nulltarif verwenden dürfen.
Ein Gehsteig ist dazu da, um mit Füßen getreten zu werden; das Recht der Gleichbehandlung allerdings nicht.
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