pts20041216049 Technologie/Digitalisierung, Handel/Dienstleistungen

Gefährdung der Wettbewerbssituation des österreichischen IT-Handels

durch geplante Urheberrechtsabgabe (URA) für Massenspeicher


Wien (pts049/16.12.2004/16:03) Die für 2005 von der österreichischen Verwertungsgesellschaft Austro-Mechana geplante Urheberrechtsabgabe für Massenspeicher (Festplatten) lässt enorme wirtschaftliche Nachteile für die heimische IT-Branche befürchten. Betroffen sind nicht nur Hersteller und der Handel, sondern auch die Konsumenten. Heute fand zu diesem Thema ein Pressegespräch mit Ing. Gerald Maier, Geschäftsführer des IT-Distributors Actebis in Österreich sowie RA Mag. Steven Roberts, Rechtsanwaltskanzlei Baier Lambert, statt.

Eine deutliche Verteuerung von PCs und Festplatten in Österreich ist zu erwarten, wenn die geplante Urheberrechtsabgabe tatsächlich mit Juni 2005 eingeführt wird. Die Einhebung dieser Abgabe erfolgt landesspezifisch. Genau darin liegt aber auch die Problematik für den österreichischen IT-Handel, wenn die Käufer von PCs, Festplatten etc. ins günstigere Ausland abwandern bzw. über das Internet bestellen. Dazu Actebis-Geschäftsführer Gerald Maier: "Wir befürchten, dass der Kaufkraftabfluss für den österreichischen Fachhandel bedrohliche Formen annimmt, wenn die Vorstellungen der Verwertungsgesellschaften in der derzeitigen Form umgesetzt werden."

Hintergrund der Debatte: Festplatten werden in den letzten Jahren in erheblichen Maße zur Speicherung urheberrechtlich geschützter Werke benutzt, von wo aus sie auch in immer besserer Qualität vervielfältigt werden können. Um die Urheber zu entschädigen, fordert die österreichische Verwertungsgesellschaft Austro-Mechana, dass die seit 1980 bestehende "Leerkassettenvergütung" auch auf PCs und Festplatten ausgedehnt wird.

Um dem ganzen einen rechtlichen Rahmen zu geben, führt die Austro-Mechana zur Zeit einen Musterprozess wegen Nichtzahlung der URA gegen den IT-Anbieter Gericom, den sie in erster Instanz gewonnen hat. Das Urteil in zweiter Instanz wird in wenigen Monaten erwartet.

Dazu Mag. Steven Roberts, Rechtsanwalt bei Baier Lambert: "Die Leerkassettenvergütung gilt bisher nur für Trägermedien wie z.B. Kassetten oder CDs, jedoch nicht für Geräte oder Teile von Geräten wie PCs und Festplatten. Die Ausweitung dieser Abgabe auf letztere muss durch den Gesetzgeber legitimiert werden. Dass sie einfach durch ein Gerichtsurteil durchgesetzt werden soll, ist bedenklich. Dies insbesondere deshalb, weil der Gesetzgeber es bis zuletzt - UrhG-Novelle 2003 - vermieden hat, eine Geräteabgabe oder einen Vergütungsanspruch auf Festplatten einzuführen."

Massive Verteuerung
Über die Höhe der Abgabe verhandelt die Austro-Mechana mit der österreichischen Wirtschaftskammer. Zur Zeit stehen URA-Tarife von 30 Euro für eine 40 Gigabyte Festplatte zur Diskussion, was zu einer massiven Verteuerung dieser Produkte führen würde. Nachdem heute Festplatten mit 300 Gigabyte und mehr keine Seltenheit mehr sind und sich die Abgabe proportional zum Speichervolumen steigern würde, wird diese den Verkaufwert der Speichermedien bald bei weitem übersteigen. "Der IT-Handel wird aufgrund der ohnehin bereits geringen Margen gezwungen sein, die Mehrkosten an den Konsumenten weiter zu geben", so Maier.

Darüber hinaus bedeutet die Einführung der URA für den Großhandel einen praktisch nicht zu bewältigenden administrativen Aufwand. Entrichtet werden sollte die URA nämlich vom Importeur der Massenspeicher, sobald sie an den Fachhandel geliefert werden. "Allein Actebis müsste pro Monat Abgaben im sechsstelligen Bereich abführen. Das bedeutet, dass enorme Rückstellungen erforderlich werden würden", so Maier.

Eine Wettbewerbsverzerrung unter den IT-Anbietern wird zwangsläufig die Folge sein. "Wir sind daher für einheitliche, EU-weite Regelungen zur Handhabung der URA", erklärt Maier, "nur so kann vermieden werden, dass es zu länderübergreifenden URA-Diskussionen und Einbußen für den österreichischen IT-Handel kommt.

Maier weiter: "Grundsätzlich ist gegen eine Urheberrechtsabgabe nichts einzuwenden, sie muss sich aber in vernünftigen Bereichen bewegen. Um eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden, wird es sinnvoll sein eine Allianz zu bilden, die die Interessen des heimischen IT-Handels bei den Verhandlungen vertritt."

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(Ende)
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