pts20050112040 Unternehmen/Wirtschaft, Handel/Dienstleistungen

Prüfung von kommunalen Gebühren- und Beitragsbescheiden

Abgabenreduzierung für Unternehmen durch Prüfung von Gebührenrechnungen


Heilbronn (pts040/12.01.2005/15:30) Vermutlich haben Sie die Gebühren- und Beitragsbescheide Ihrer Kommune schon des öfteren für "prüfungswürdig" gehalten, aber dann letztlich aufgrund der Komplexität und Schwierigkeit des Themas die Sache wieder aufgegeben und bezahlt.

Die Anwaltskanzlei Klaus Halter macht seit mehr als 15 Jahren nichts anderes als (bundesweit) für Gemeinden und Verbände solche Gebühren- und Beitragskalkulationen durchzuführen.

Wollen Sie Ihre Bescheide einer Überprüfung unterziehen, so bietet sich folgende Vorgehensweise an:

Sie senden Ihren entsprechenden Abgabenbescheid an die Anwaltskanzlei. Der Bescheid wird summarisch geprüft und eine Empfehlung abgegeben, wie die Erfolgsaussichten hinsichtlich einer eventuellen Reduzierung oder gar Aufhebung dieses Bescheids einzuschätzen sind, und vor allem, ob Aufwand und Nutzen in einem adäquaten Verhältnis stehen. Die Kosten liegen bei 150 Euro (Prüfungspauschale) zuzüglich Umsatz-Steuer.

Die Kanzlei bietet mit der Kalkulation und Veranlagung von Abwasser- und Wasserversorgungsbeiträgen, der Abrechnung und Veranlagung von Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen (einmalig/wiederkehrend), der Kalkulation von Fremdenverkehrsbeiträgen, der Berechnung Abwasser- und Wassergebühren, einer Prüfung Kommunaler Steuern (Gewerbe-, Grund-, Zweitwohnungs-, Vergnügungssteuer), sowie Naturschutzrechtliche Ausgleichsbeträge gemäß §§ 135a ff. BauGB bis zur Prüfung von Verträgen (z. B. Erschließungsverträge, städtebaulicher Vertrag) umfassende Dienstleistungen an. Dazu kommen noch die Satzungsberatung, Widerspruchsbearbeitung, Klagevertretung und Teilnahme an Gemeinderatssitzungen.

Regelmäßig führt Herr Halter in allen Bundesländern Seminare bzw. Arbeitstagungen zum kommunalen Beitragsrecht durch.

Rechtsanwalt Klaus Halter
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74081 Heilbronn
Tel.: 07131-568840
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