pts20050202049 Politik/Recht

Gewerbeverein: Sind wir noch dicht?: Wegen 28 cm, Abrissbirne oder Staatsvertrag

In der EU muss der Bürokratismus nicht noch weiter getrieben werden.


Wien (pts049/02.02.2005/21:13) Dass es sich nicht gehört, bei Neubauten Grundstücksgrenzen zu verletzen - noch dazu staatliche - steht fest. Aber wenn es passiert ist, dann kann doch nicht Abriss oder die Ratifizierung eines Grundstücktausches von zwei EU-Staaten und ein nachfolgender Staatsvertrag die Konsequenz sein - findet man im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV).

Ein 1,5 Millionen EUR teurer Zubau des Mühlviertler Hotels "Guglwald" ragt beim Dachvorsprung 22 Zentimeter auf tschechisches Staatsgebiet. Teile des Neubaus - mit den so genannten Kaiser-Suiten - befinden sich zu 28 Zentimetern auf einem Sicherheitsstreifen. Der einen Meter breite Streifen ist im Grenzabkommen zwischen der Republik Österreich und Tschechien festgehalten.
Bis Dezember des Vorjahres war man noch der Meinung, dass nach den in der Gemeinde aufliegenden Grundstücksplänen keine Grenzverletzung ersichtlich sei.

Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) hat nun genau gemessen. Der Grenzverlauf war und ist immer eindeutig in den Plänen ausgewiesen - so das BEV.
Eine Rettungsmöglichkeit in letzter Minute, ohne den imposanten Zubau abreißen zu müssen, könnte sich noch auf parlamentarischer Ebene ergeben:
Die tschechische und österreichische Regierung müssten sich auf einen Grundstückstausch einigen. Diese Entscheidung müsste zudem in beiden Parlamenten ratifiziert und ein Staatsvertrag darüber errichtet werden.

Es kann doch wirklich nicht sein - auch wenn es der lupenreinen Rechtsstaatlichkeit widerspricht - dass 28 Zentimeter Grenzverletzung die Zerstörung von 1,5 Mio. EUR Bauvolumen oder gar die Befassung von jeweils zwei Ministerräten, Parlamenten und Außenministerien von EU-Staaten zur Folge haben. Obwohl die Kosten dafür - verglichen mit jenen des glücklosen Österreich-Konvents - noch harmlos wären.

Wenn die EU schon alles was es zu regeln gibt, regelt, dann möge sie doch für derartige Fälle in einem Gemeinsamen Markt - der bestimmt kein Gemeinsamer Selbstbedienungsmarkt sein darf - Maßnahmen setzen, um derartige irrtümliche minimale Regelverstöße zu reparieren.

Denn die Messlatte für Regelverstöße kann ja nicht die Auferstehung des Eisernen Vorhangs sein, der sich nun als damaliges Maß aller Dinge sichtbar um 28 Zentimeter ausgebeult hätte!

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Herwig Kainz
Tel.: +43/1/587 36 33
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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