Gewerbeverein: Der Grund, warum PVA-MitarbeiterInnen fast unkündbar sind!
Hier wird mit einer Unflexibilität argumentiert, die so nicht gegeben ist!
Wien (pts053/15.03.2005/20:13) In einem an das Gericht verfassten Schriftsatz teilt nun die Pensionsversicherungsanstalt mit, warum es in dieser Institution erhöhten Kündigungsschutz gibt: "Die SachbearbeiterInnen der PVA müssen sich ausschließlich Spezialkenntnisse im Sozialversicherungsrecht (vorrangig Pensionsrecht) aneignen und mit diesen gesetzlichen Bestimmungen und deren Umsetzung ihr berufliches Know-how weiterentwickeln. Der gesamte Berufs- und Karriereverlauf dieser MitarbeiterInnen stellt somit auf ein Spezialwissen ab. Dieses Spezialwissen ist im Fall des Arbeitsplatzverlustes nicht verwertbar, da bekanntlich die gesetzliche Pensionsversicherung im Bereich der Selbstverwaltung in Österreich monopolisiert ist. Dies unterscheidet PVA-MitarbeiterInnen grundlegend von Menschen in der Privatwirtschaft, deren Wissen und Kenntnisse grundsätzlich bei verschiedenen Dienstgebern verwertbar sind."
Der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) sieht diese oftmals von Kündigungsgeschützten gebrachte Argumentation als merkwürdig und im Grunde genommen als eine Diskreditierung all jener, die in der freien Wirtschaft jene Pensionsversicherungsbeiträge aufbringen, die auch dazu verwendet werden, die Privilegien der PVA-Mitarbeiter zu bezahlen.
Auch ein Mitarbeiter eines Versicherungsmaklers - etwa - wird ja wohl ein sehr spezifisches Spezialwissen brauchen, das über Pensionsrecht weit hinausreicht und bedeutend mehr Versicherungsbereiche betrifft, als lediglich SV-Recht.
Mit der PVA-Argumentation könnte darüber hinaus niemand in Österreich gekündigt werden, nur weil er gerade einen Monopolisten zum Arbeitgeber hat. Selbst der seinerzeit unkündbare und nun emeritierte Arbeitsrechtler Tomandl hat erst kürzlich zum Unkündbarkeitsargument (ÖBB) mangels gleichartiger Positionen am Arbeitsmarkt klar Stellung genommen: "Eine zusätzliche Einschränkung des Eingriffes bei Fällen, in denen keine Beschäftigungsmöglichkeit besteht, erscheint allerdings zur Vermeidung des Vorwurfs der Unverhältnismäßigkeit erforderlich. Es wird darauf ankommen, ob diese Dienstnehmer mit oder ohne entsprechende Nachschulung auf anderen Arbeitsplätzen eingesetzt oder ob ihnen Arbeitsplätze außerhalb des Unternehmens vermittelt werden können."
Die PVA-Führung stellt mit ihrem Kündigungsschutz-Argument den eigenen Mitarbeitern das Armutszeugnis der mangelnden Eignung zur Nachschulung aus. Sie werden so zu unflexiblen Gesetzesvollziehern degradiert, die nicht in der Lage wären, sich in der freien Wirtschaft zu behaupten. Das haben sich die PVA-MitarbeiterInnen fürwahr nicht verdient.
Es ist ja wohl merkwürdig, dass schon Polizeigenerale und Cobra-Bosse aus dem Monopolbereich Öffentliche Sicherheit oder gar Priester in die Privatwirtschaft erfolgreich übergewechselt sind. Und da sollte ein Sachbearbeiter aus dem Pensionsbereich nicht Hervorragendes etwa bei einem Anwalt oder einem Schutzverband der Sozialversicherungzahler leisten können?
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