pts20050516003 Politik/Recht

Gewerbeverein: OGH maßt sich Kollektivvertragskompetenz an.

Hyper-Bürokratisierung und Unflexibilität sind die Todsünden der EU!


Wien (pts003/16.05.2005/20:26) Es war schon sonderbar, dass der Oberste Gerichtshof, mit Arbeitnehmern abgeschlossene Rahmenarbeitsverträge, die auf Arbeitsbedarf abstellen, für gesetzeswidrig und teilnichtig erklärte. Die Sanktion auf dieses Erkenntnis ist noch merkwürdiger: Je nach Dauer der Vorankündigung und der Einsatzzeit ist dem Arbeitnehmer ein Zuschlag in Höhe eines Prozentsatzes des im Unternehmen üblichen Stundenlohns zuzuerkennen. Der OGH hat damit ein gefährliches Präjudiz verkündet, das in vielen Arbeitsrechtsbereichen Einzug halten könnte - befürchtet man im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV).

Folgt man der OGH-Unlogik, dann müsste jede Überstundenanordnung je nach Dauer der Mehrarbeit und deren Ankündigungszeit ebenfalls mit einem einschleifenden Prozentsatz vom Entgelt zusätzlich versüßt werden. Das ist natürlich grober Unfug und ein weiterer Schritt, das arbeitsrechtliche Korsett, das den Wirtschaftsstandort Österreich immer uninteressanter macht, noch enger zu schnüren.

Darüber hinaus sollten wohl die Sozialpartner gemeinsam aufjaulen, wenn sich der OGH jetzt auch noch in die Entgeltfindung mit einer Einschleifregelung einmischt.

1003 Seiten Arbeitsrechtstext sind genug. Wir brauchen nicht noch eine arbeitsrechtliche Spruchpraxis, die weitere willkürliche Sanktionen verhängt. Überall um unser Land herum wird gearbeitet, wann immer es notwendig ist. Rahmenarbeitsverträge über Beschäftigung nach Bedarf sind in all unseren Nachbarländern gang und gäbe. Die einschlägige EU-Gleichbehandlungs-RL stellt sogar klar, dass "nichts entgegen steht, wonach die Wochenarbeitszeit und die Ausgestaltung der Arbeitszeit nicht festgelegt ist, sondern sich nach den von Fall zu Fall bestimmten Erfordernissen des Arbeitsanfalls richtet, wobei die Arbeitnehmer zwischen der Annahme und der Ablehnung dieser Arbeit wählen können". Da hat sich unser OGH aber mächtig in die Nesseln gesetzt!

Wer da immer kritisch hinterfragt, warum wir denn das Lissabon-Ziel nicht erreichen, attraktivste Wirtschaftsregion der Welt zu werden, stößt immer auf zwei schwerwiegende Hemmschwellen:
+ Die überbordende Bürokratie und
+ die nicht vorhandene Flexibilität am Arbeitsmarkt.

Bevor man weitere überzogene EU-Verbraucherschutzregeln - von Inhaltsstoffen in Parfüms bis hin zu möglichen schädlichen Zigarettenzusätzen - schafft und den EU-Umweltschutz zum Götzen erhöht (Chemikalienverfolgungsprogramm SEARCH, Elektroschrottverordnung, etc.), soll man endlich die Bürokratie zurück- und die Flexibilität hochfahren.

Sonst bleibt Lissabon was es immer war. Eine wunderschöne Stadt am Tejo!

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Herwig Kainz
Tel.: +43/1/587 36 33
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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