pts20050804062 Politik/Recht

Gewerbeverein: Ein bisschen Häuslbauen im Urlaub - laut Arbeiterkammer o.k.!

Erwerbsarbeit schändet, Hand am eigenen Einfamilienhaus anlegen nicht!


Wien (pts062/04.08.2005/21:15) Der Urlaub ist "unter Rücksichtnahme auf die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers zu vereinbaren". So steht es jedenfalls im §4(1) des Urlaubsgesetzes. Da passt natürlich die Schlagzeile auf dem Cover der Mitgliederzeitschrift der Arbeiterkammer Wien "Für Sie" bestens: "Der Urlaub ist mir heilig". Im Inneren des Heftes werden dann ein paar "Urlauberschicksale" vorgestellt. Das Herausragendste: "Doris Klacl: Die Angestellte in einem Industriekonzern wird im Urlaub kräftig auf der Baustelle arbeiten." O-Ton: "Das macht genauso viel Spaß wie Wegfahren". Da wird man aber im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV) stutzig und wirft einige Fragen auf!
+ Wie erholt wird denn Frau Klacl aus ihrem Arbeitsurlaub zurückkommen?
+ Wie froh wird der Industriekonzern, in dem Frau Klacl beschäftigt ist, sein, wenn er neben dem Urlaubsentgelt (für das Nichtarbeiten im Urlaub) auch den 14. Gehalt (das Urlaubsgeld) zahlen darf und zu Urlaubsende eine wahrscheinlich nicht erholte Mitarbeiterin vorfindet?
+ Was bleibt denn da vom hohen Lied der Gewerkschaft und Arbeiterkammer - gesungen über mehr als hundert Jahre -, dass Arbeit faktisch schändet und immer mehr reduziert werden muss, bis so richtig wilde Depressionen aufbrechen?
+ Frau Klacl "will in diesem Sommer in ihrem Einfamilienhaus die Elektrik erledigen". Das ist ja nicht gerade ungefährlich. Sollte - und wir hoffen, dass Frau Klacl heil aus ihrem Adventure-Urlaub zurückkommt - da ein Unfall eintreten, dann wird die Dauer der Genesung nicht auf den Urlaub angerechnet - der Arbeitgeber blecht also. Denn nur, wer "eine dem Erholungszweck widersprechende ERWERBStätigkeit ausübt", ist vom Privileg des durch Krankheit unterbrochenen Urlaubs ausgenommen.

Ganz konsistent ist der "Urlaub-heilig"-Artikel im AK-Journal aber doch nicht. In einer Glosse steht als Urlaubstipp wörtlich: Arbeit vergessen: "Halten Sie sich fern von allem, was an Ihre tägliche Arbeit erinnert. Das betrifft Fachliteratur ebenso wie Handy und Laptop".

Zusammenfassung der etwas konfusen "Für Sie"-Story (weiß eigentlich die AK, dass es eine Jahrzehnte alte Frauenzeitschrift mit identem Titel gibt?): . Vergessen Sie im Urlaub ihre Erwerbsarbeit.
+ Aber "kräftig auf der Baustelle anpacken" - das ist schon schwer in Ordnung! Immer muss ja der Urlaub nicht dem Erholungszweck dienen. Nämlich dann, wenn es die Arbeiterkammer so sieht!

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Herwig Kainz
Tel.: +43/1/587 36 33
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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