Gewerbeverein: Unternehmer sollen nun auch noch gefälschte Pässe erkennen!
Ist jetzt ein kriminaltechnisches Labor im Unternehmen einzurichten?
Wien (pts002/18.09.2005/21:48) Es bedurfte des Machtwortes des Verwaltungsgerichtshofes, dass ein bürokratischer Nonsens ersten Ranges als solcher entlarvt wurde. Einem Unternehmer wurde seitens der Behörde bis zur obersten Gerichtsinstanz vorgeworfen, er hätte Bedenken gegen einen von einem chinesischen Staatsangehörigen bei der Arbeitsaufnahme vorgelegten portugiesischen EU-Reisepass haben müssen. Nachdem einerseits unsere Europäische Zentralbank nicht fähig ist auch nur annähernd fälschungssichere Euros in den Verkehr zu bringen, soll man andrerseits als Arbeitgeber nun auch noch Fälschungen portugiesischer Pässe erkennen. Wer so mit Unternehmern umgeht, braucht sich nicht zu wundern, dass alle nur mehr jene Beamte werden wollen, die Unternehmer solch paradoxer Unfähigkeiten überführen - so der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV).
Die Pointe kommt noch: Die Fälschung des portugiesischen Reisepasses des Chinesen konnte erst durch eine kriminaltechnische Untersuchung geklärt werden.
Der ÖGV fordert die Behörden - allesamt - auf, derartigen Unsinn künftig zu unterlassen. Die Ärmelschonerträger mögen zur Kenntnis nehmen, dass deren Arbeitsplätze durch unternehmerische Aktivitäten finanziert werden. Es kann nicht sein, dass EU-Pässe, die sich erst bei einer kriminaltechnischen Untersuchung als Fälschung erweisen, auf das Konto eines rechtschaffenen Arbeitgebers gehen.
Immerhin kostet ein Verfahren bis zum Verwaltungsgerichtshof einen Unternehmer viel Geld und Zeit. Einen Beamten kostet es nur Zeit und Geld, für die der Steuerzahler aufkommt!
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