pts20050920023 Technologie/Digitalisierung, Handel/Dienstleistungen

Keine Urheberrechtsabgaben für PCs und Notebooks

Österreichs Wirtschaft kann aufatmen


Groß Enzersdorf (pts023/20.09.2005/10:47) Der Oberste Gerichtshof entschied in einem Musterprozess, dass für Festplatten in PCs und Notebooks auch in Zukunft keine Urheberrechtsabgabe zu entrichten sein wird. "Die Vernunft hat gesiegt," freut sich Gerald Maier, Geschäftsführer des IT-Distributors Actebis Österreich, der sich seit Beginn der Diskussion federführend für eine für den IT-Handel vertretbare Lösung eingesetzt hatte.

Auslöser für die Debatte, die mehrere Monate lang die Gemüter erhitzt hatte, war der Wunsch der Verwertungsgesellschaften auf die generelle Einführung von Urheberrechtsabgaben auf Festplatten. Laut den Vorstellungen der Verwertungsgesellschaften hätte die so genannte "Leerkassettenvergütung", die ursprünglich nur für Audio- und Videokassetten angewendet wurde und mittlerweile auch für CD- und DVD-Rohlinge eingehoben wird, nun auch auf Festplatten ausgeweitet werden sollen. Dies hätte zu einer empfindlichen Preiserhöhung bei allen Computern geführt, die mit einer Festplatte ausgestattet sind.

Festplatten sind als essenzieller Bestandteil für das Funktionieren des Rechners notwendig, so dass es völlig unlogisch gewesen wäre, hier eine Urheberrechtsabgabe einzuheben. Die Rechtsunsicherheit hatte vor allem im IT-Handel für Aufregung gesorgt, da man hier einen krassen Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Anbietern zu befürchten hatte.

Nicht zuletzt dank intensiver Bemühungen der Wirtschaftskammer ist es nun gelungen den drohenden Folgewirkungen einer Urheberrechtsabgabe - wie sie ursprünglich angedacht war - entgegenzuwirken. Zuletzt konnte die Rechtssituation in einem gegen den IT Anbieter Gericom angestrengten Musterprozess, endlich geklärt werden.

So unterliegen Datenträger, die in MP3- oder anderen Multimedia-Playern integriert sind, sowie auswechselbare Speicherkarten für derartige Geräte der Vergütungspflicht, während Festplatten in Computern von der Urheberrechtsabgabe befreit sind. Dies gilt für Server und Desktop-PCs ebenso wie für Laptops und externe Festplatten.

"Wir begrüßen die Entscheidung des OGH und freuen uns, dass die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft nicht beeinträchtigt wird," erklärt Gerald Maier, der sich auch in Zukunft weiter für die Interessen seiner Geschäftspartner einsetzen will. "Als einer der größten IT-Distributoren Österreichs sehen wir es als unsere Pflicht an, die Händler mit allen uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nach außen hin zu vertreten und vor negativen Entwicklungen ihres Geschäftsumfeldes zu schützen."

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Actebis, eine 100%ige Tochter der weltweit tätigen Otto Gruppe, ist einer der führenden IT-Distributoren in Europa. Das Unternehmen ist in zwölf europäischen Ländern mit eigenen Gesellschaften vertreten und beschäftigt rund 2.200 Mitarbeiter. Actebis Österreich mit Sitz in Groß Enzersdorf wurde 1991 gegründet und zählt mit über 2.500 Kunden zu den führenden IT-Unternehmen am österreichischen Markt. Neben der Distribution nahezu aller bekannten IT- und Peripherie-Marken bietet Actebis dem Fachhandel umfangreiche Service-, Finanz- und Logistikdienstleistungen. www.actebis.at
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(Ende)
Aussender: Actebis Österreich
Ansprechpartner: Sabine Pöhacker
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