PLC: Berufungsbescheid des BMVIT bestätigt Funkamateure
Störpotential von "Internet aus der Steckdose" zu groß?
Quelle: BMVIT Infoletter 02/2005 |
Wien, Linz (pts010/11.01.2006/10:00) Der jüngst veröffentlichte Bescheid der Obersten Fernmeldebehörde verschärft den Spruch der 1. Instanz gegen Powerline: Zitat Spruch: "Gemäß § 88 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBI. I Nr. 70/2003 in der Fassung BGBI. I Nr. 178/2004, wird der *** GmbH aufgetragen, innerhalb eines Monates ab Zustellung dieses Bescheides durch Vornahme geeigneter technischer Maßnahmen die von ihr betriebene Power Line Communication-Anlage (kurz: PLC) so zu betreiben, dass Telekommunikationsanlagen nicht durch von PLC der *** GmbH ausgehende funktechnische Störungen gestört werden können ."
Das Powerlinenetz sei zwar von der Idee her ein bewilligungsfreies Telekommunikationsnetz, verhalte sich aber im Grunde wie eine Funkanlage.
Zitat: "Bedingt durch die Tatsache, dass PLC der *** GmbH ungeschirmte Leitungen benutze, kann der Datentransport nur unter Inkaufnahme von wesentlichen Abstrahlungen erfolgen, was zwangsläufig die störende Beeinflussung anderer Telekommunikationsanlagen, die ebenfalls im Kurzwellenbereich betrieben werden, zur Folge habe." und weiter: "Aus funktechnischen Gesichtspunkten entspreche das Aufbringen hochfrequenter elektromagnetischer Wellen auf eine ungeschirmte Leitung mit Leistungen, wie sie für PLC der *** GmbH erforderlich sind, nicht dem Stand der Technik."
Eindeutige Messwerte
Der Bescheid führt weiters aus: "So wurde am 19. Mai 2004 am Standort Neubaustraße 14 ein maximaler Feldstärkewert von 76,6 dBµV/m und am 5. April 2005 ein Wert von 75,5 dBµV/m gemessen. (...) die Messungen am 5. April 2005 zeigen nachweislich, dass am Messpunkt 1 seit den Messungen zur Beweisaufnahme am 19. Mai 2004 keine Verringerung der hochfrequenten Abstrahlung feststellbar ist, obwohl an diesem Standort von der ***GmbH angeblich mehrfach Netzoptimierungen im PLC-Netz vorgenommen wurden."
Das Management kennt den Sachverhalt
Die *** GmbH sei mit Schreiben der Fernmeldebehörde Linz vom 23.09.2003 und 14.10.2003 von diesen Umständen in Kenntnis gesetzt und ersucht worden,
entsprechende Verbesserungen zum Schutz der gestörten Anlagen durchzuführen.
Auf Seite 7 des auf der Website des Ministeriums veröffentlichten Entscheids findet sich der Satz: "Technische Entwicklungen, welche Funkdienste, (...) stören, entsprächen nicht dem Willen des Gesetzgebers und seien daher zum Schutz der bestehenden Telekommunikationsanlagen entsprechend zu beschränken bzw. außer Betrieb zu nehmen."
Meldung an EU-Kommission
Das BMVIT hat gemäß der Empfehlung der EU zu Powerline die beim Betrieb von Powerline aufgetretenen Probleme an den Kommunikationsausschuß der EU gemeldet und im INFOLETTER/02-2005 dokumentiert. Dabei wird auch die Überschreitung der harmonisierten Norm EN55022B durch PLC-Modems thematisiert. http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/publikationen/downloads/inf022005v3.pdf
Die Mitglieder des unabhängigen Österreichischen Versuchsenderverbandes (ÖVSV), der offiziellen Vereinigung aller organisierten Funkamateure Österreichs begrüßen die eindeutige Entscheidung zugunsten des Schutzes der natürlichen Ressource "Frequenzspektrum" und hoffen nach ungewöhnlich langer Bearbeitungszeit nun auf eine rasche Umsetzung.
BILDTEXT: PLC-Spektrum in Linz (blaue Kurve) vs. ECC-Recommendation Grenzwert 0504 (rote Kurve)
Weblinks:
http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/plc.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/68153
http://www.powerline-plc.info
http://www.oevsv.at
Aussender: | DV des Österr. Versuchssenderverbandes |
Ansprechpartner: | DV des Österr. Versuchssenderverbandes |
E-Mail: | presseinfo.oevsv@a1.net |