pts20060209029 Politik/Recht

Gewerbeverein: Arbeitsrecht, das zum Lügen förmlich zwingt!

Man kann jedem Unternehmer nur raten: Im Zweifelfall: Mund halten!


Wien (pts029/09.02.2006/21:23) Das Dienstverhältnis einer Mitarbeiterin wurde im Probemonat beendet. Dummerweise begründete der Arbeitgeber dies mit der unmittelbar davor gemeldeten Schwangerschaft. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass wegen Geschlechterdiskriminierung vom Arbeitgeber ein Schadenersatz in Höhe von zwei Monatsentgelten zu leisten ist. Arbeitgeber, die Geld sparen wollen, sollen in derartigen Fällen auch Worte sparen - rät der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV). Ein Kündigung bedarf keiner Begründung und eine Beendigung innerhalb des Probemonats schon recht keiner.

Klingt bestimmt unsozial, was der ÖGV da verzapft. Aber eine Schwangere verursacht auch bei Nichtanwesenheit Kosten etwa bei der Abfertigung neu und beim Urlaubsentgelt. Und wenn die Mitarbeiterin nach Ende der Karenz zurückkehrt, ist oftmals noch eine Doppelbesetzung für einen Behaltemonat plus Kündigungszeit zu bezahlen. Das geht für einen Klein- oder Mittelbetrieb ins Geld, das die öffentliche Hand einfordert, aber nicht entgilt.

Deshalb: Arbeitgeber: Mund halten!

Mund halten, ist auch angesagt, wenn etwa eine Weißnäherin eine Lehrlingine will. Da es kein Wort für den weiblichen Lehrling gibt, hat sie die Stelle mit Lehrling (m/w) auszuschreiben. Obwohl die Weißnäherin genau weiß, dass ins Unternehmen nur ein weiblicher Lehrling passt und dementsprechend handelt.

Deshalb: Arbeitgeber: Mund halten!

Weiters zum Lügen von Arbeitsrecht wegen verdammt, ist der Arbeitgeber bei der Abfassung von Dienstzeugnissen. Nie die Wahrheit schreiben. Der nächste Arbeitgeber soll selbst seine bösen Erfahrungen machen - so das Gesetz.

Deshalb: Arbeitgeber: Mund halten!

Da diskutieren wir endlos lang über den islamischen Karikaturenstreit aber selbst sind wir so scheinheilig, dass uns die Meinungsfreiheit im Arbeitsrecht vollkommen egal ist. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung zwingen uns dazu.

Der einzige Unterschied zu fanatischen Islamisten ist lediglich, dass in dem einem Fall Gewalt angewendet wird. Das Mund halten im Arbeitsrecht ist stillschweigend. Ob es eine faire Gesellschaft fördert, das mögen sich die Initiatoren selbst fragen!

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Herwig Kainz
Tel.: +43/1/587 36 33
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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