pts20060409004 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

Gewerbeverein: Jedem 10. wird Arbeitslosengeld gestrichen, jeder 3. müsste es sein

Klarer Menschenverstand bei einschlägigen VwGH-Erkenntnissen wird vermisst!


Wien (pts004/09.04.2006/23:22) Arbeitslosenentgelt wird in Österreich etwa jedem Zehnten vorübergehend gestrichen. Weil die p.t. Damen und Herren Betroffenen sich schlicht und einfach nicht zum vereinbarten AMS-Kontrolltermin einfinden. Vielleicht gerade in USA unterwegs, wie weiland der berühmte deutsche Florida-Rolf, der heimische Sozialgelder bezog, da er es in good old Germany einfach nicht ertrug?

Die wahren Helferlein der glücklichen Arbeitslosen sind in Österreich aber die Gerichte - und zwar speziell der Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Der bedient sich einer Spruchpraxis, die das Blaumachen erleichtert:

+ Etwa das Urteil VwGH 2003/08/0116: Sir Arbeitsloser war zu nobel, um zum Vorstellungsgespräch seinen Lebenslauf mitzubringen, weshalb kein Beschäftigungsverhältnis zustande kam. Allerdings bequemte er sich, ihn noch am selben Tag via E-Mail nachzusenden. Der VwGH verneinte die Kausalität des Nichtzustandekommens des Beschäftigungsverhältnisses, da sich die Behörde - das AMS - nur mit der Darstellung des potenziellen Arbeitgebers auseinander setzte. Sie hätte den durchlauchtigsten Arbeitslosen ebenfalls über den Verlauf des Vorstellungsgesprächs befragen müssen. Offenbar nach dem Grundsatz: Traue nie einem Arbeitgeber. Dem AMS wurde aufgetragen, das gestrichene Arbeitslosenentgelt nachzuzahlen.

+ Oder das Urteil VwGH 2002/08/0199: Ein anderer geadelter glücklicher Arbeitsloser wollte sein "Jobless high" ebenfalls fortsetzen. Er war schon gegenüber dem potenziellen Arbeitgeber am Telefon "beleidigend". Beim Gesprächstermin selbst benahm er sich "im Auftreten äußerst unverschämt". Etwa unterstellte er dem Interviewer "nicht Englisch zu können". Bemerkenswert, dass ein Arbeitgeber überhaupt jemanden zum persönlichen Gespräch einlädt, wenn der schon am Telefon dermaßen keck ist! Sind doch mitleidiger die Arbeitgeber, als immer wieder behauptet wird! Dem VwGH war aber auch dies zu wenig: Traue schon gar nicht einem mitleidigem Arbeitgeber: Das AMS musste das gestrichene Entgelt ebenfalls nachzahlen.
Begründung: "Da Feststellungen über den konkreten Ablauf der Gespräche zwischen dem Arbeitslosen und dem potenziellen Arbeitgeber erforderlich sind, um beurteilen zu können, ob das Verhalten des Arbeitslosen für das Nichtzustandekommen der angebotenen Beschäftigung kausal war und ob dem Arbeitslosen vorsätzliches Handeln vorgeworfen werden kann, erweist sich der Sachverhalt in einem wesentlichen Punkt (eben der Darstellung des Arbeitslosen) als ergänzungsbedürftig".
Wie wollen Sie es denn, hochlöbliche Richterschaft?: Soll eine Videokamera beim Bewerbungsgespräch mitlaufen? Das scheint ja verboten zu sein.

Beim VwGH dürfte stets der Arbeitslose im Recht zu sein. Klar. Richter zahlen kein Arbeitslosenentgelt und scheinen ein großes Herz für kecke Arbeitslose zu haben.

Kein Wunder, dass in Österreich die Arbeitslosigkeit am rasantesten ansteigt! Österreich braucht offenbar mehr arbeitslose Oberstrichter - aber die sind ja auf Friedhofsdauer unkündbar!

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Herwig Kainz
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E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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