pts20060503047 Unternehmen/Wirtschaft, Politik/Recht

Endlich: Steuerfreie Gewinne für Freiberufler durch das KMU Förderungsgesetz 2006


Wien (pts047/03.05.2006/15:45) Freiberufler waren bisher von der Hälftebesteuerung des § 11a EStG für thesaurierte Gewinne ausgeschlossen. Das KMU-Förderungsgesetz 2006 gewährt ab 2007 eine gänzliche Steuerfreistellung für Gewinne, die wichtigsten Voraussetzungen und Einschränkungen sind:

* Kauf von bestimmten Wertpapieren oder Investitionen in bestimmte Anlagegüter, die jeweils mindestens 4 Jahre im Betriebsvermögen bleiben müssen.
* Höchstens 10 % des steuerlichen Gewinnes
* Obergrenze: EUR 100.000
* Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG

Freiberufler können daher einen Teil des Gewinnes steuerfrei stellen und damit ihre Einkommensteuer reduzieren, wenn sie vor dem Jahresende (erstmals 2007) bestimmte Wertpapiere kaufen.

Beispiele:

Ein Rechtsanwalt erzielt mit seiner Kanzlei einen Gewinn von EUR 500.000. Wenn der Rechtsanwalt bestimmte Wertpapiere von EUR 50.000 kauft, braucht er nur EUR 450.000 zu versteuern.

Ein Arzt erzielt mit seiner Kanzlei einen Gewinn von EUR 2 Mio. Er braucht nur EUR 1,9 Mio versteuern, wenn er Wertpapiere von EUR 100.000 (Obergrenze) kauft.

Die A+B Rechtsanwälte OEG mit 2 Partnern erzielt einen Gewinn von EUR 300.000, der Gewinn wird auf die beiden Partner im Verhältnis 50%:50% aufgeteilt. Kauft Partner A Wertpapiere von EUR 15.000, braucht er nur EUR 135.000 zu versteuern. Würden die Partner einen Gewinn von EUR 2 Mio erzielen, könnte Rechtsanwalt A dennoch nur höchstens Wertpapiere von EUR 50.000 kaufen, da die Obergrenze von EUR 100.000 auf die beiden Gesellschafter A+B im Gewinnverteilungsverhältnis aufzuteilen ist.

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