Effizientes Forderungsmanagement statt Exekutionsfalle
Wien (pts006/28.11.2006/08:33) Im Jahr 2005 schlug für knapp 1,2 Millionen Österreicher/innen die Exekutionsfalle zu. Darüber hinaus kam es zur Einbringung von mehr als 600.000 Mahnklagen. "Die hohe Zahl der Exekutionen und Mahnklagen zeigt einen Optimierungsbedarf im Forderungsmanagement", erklärt Manfred Ratz, Präsident von Inkassoverband Österreich (IVÖ), "denn eine Vielzahl der anhängigen Verfahren kann je nach Höhe der Forderung um bis zu 68 Prozent kostengünstiger und rascher von Inkassounternehmen durchgeführt werden. Tatsache ist weiters, dass die hohe Anzahl von Exekutionen auch eine eminente soziale Problematik darstellt."
Schuldenstand beläuft sich auf mehr als 2,5 Milliarden Euro
Hinsichtlich der notariell erhobenen Zahlen der vom Inkassoverband Österreich durchgeführten Erhebung schließen Präsident Manfred Ratz und Gerald Waffek, Pressereferent von Inkassoverband Österreich, aufgrund der im Vergleich zum Vorjahr geringeren Beteiligung der IVÖ-Mitgliedsbetriebe an der Umfrage, dass derzeit die im Inkassoverband Österreich vereinigten Unternehmen Gesamtforderungen in der Höhe von 2,55 Mrd. Euro betreiben. In diese Summe inkludiert sind alle offenen Forderungen aus den vergangenen Jahren.
Erfolgreiche Betreibung
Allein im Jahr 2005, so resümieren Präsident Manfred Ratz und Pressereferent Gerald Waffek, konnten die im Inkassoverband Österreich vereinigten Unternehmen 150,7 Mio. Euro für Gläubiger einkassieren. In die Darstellung dieses Betrags flossen ausschließlich Zahlungen ein, die von Schuldnern direkt an Inkassounternehmen geleistet wurden. Schuldbefreiende Zahlungen an Unternehmen wurden nicht berücksichtigt.
Kosten für Klagen und Exekutionen können zur Verdoppelung der ursprünglich geforderten Summe führen
Knackpunkt ist, dass vor allem bei kleineren Beträgen die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten jene der Forderung übersteigen. So belaufen sich beispielsweise die Kosten für eine gerichtlich betriebene Forderung in Höhe von Eur 100.- inklusive aller Gebühren, Anwaltshonorare und Mehrwertsteuer auf Eur 146,93.-.
Zum Vergleich: "Für ein entsprechendes dreistufiges Verfahren, bestehend aus erster bis dritter Mahnung, das entweder ein Ratenzahlungsangebot oder das Begleichen der Forderung in Höhe von Eur 100.- zur Folge hat, fallen bei der Beauftragung eines Inkassounternehmens Eur 87,90.- an", erklärt Pressereferent Gerald Waffek. Darüber hinaus verfügen Inkassounternehmen über weitaus mehr Flexibilität als Gerichte, um Schuldner zur Zahlung von Außenständen zu bewegen. So bieten beispielsweise einzelne Unternehmen eine Reduktion der Inkassogebühren bei sofortiger Bezahlung offener Forderungen an.
Aber auch bei höheren Forderungen, beispielsweise Eur 500.-, machen sich die Kostenvorteile deutlich bemerkbar, denn auch in diesem Fall fällt der Vergleich zugunsten von Inkassounternehmen aus: Die Kostendifferenz beträgt zugunsten des Schuldners Eur 58,58.- (Gerichtliche Betreibung: Eur 280,95.-, Inkassounternehmen: Eur 222,37).
Präsident Manfred Ratz: "Die gerichtliche Betreibung sollte nur als Ultima Ratio zur Anwendung kommen, da sich die überwiegende Mehrheit der von Inkassounternehmen und Gerichten betriebenen Forderungen in einer Bandbreite zwischen 100 und 700 Euro bewegen."
Rasche Erledigung - hohe Erfolgsquote
Inkassounternehmen erledigen rund 50 Prozent aller Aufträge erfolgreich. Ein Drittel aller Forderungen werden in der Regel nach der ersten Kontaktaufnahme durch ein Inkassobüro beglichen. Präsident Manfred Ratz: "Festgehalten werden muss aber, dass bei rund zehn Prozent aller erteilten Aufträge eine Einbringung als unmöglich erachtet werden muss. Liegt ein solcher Fall vor, wird seitens der Inkassounternehmen von der Betreibung abgeraten, um Schuldner und Gläubiger nicht mit unnötigen Kosten zu belasten."
Unzufriedenheit mit Gerichtsvollziehern
Effizientes Forderungsmanagement bedeutet, dass Unternehmen rasch zu ihrem Geld kommen. Wie aus der Septemberumfrage 2006 von Inkassoverband Österreich hervorgeht, sehen die Mitgliedsunternehmen sowohl was den Erfolg von Gerichtsvollziehern als auch deren Erledigungszeiten betrifft, eine weitere Verschlechterung.
So stellten 2005 knapp 43 Prozent und 2006 rund 36 Prozent der befragten Unternehmen eine Verschlechterung der Erfolgsquote von Gerichtsvollziehern fest. Was die Erledigungszeiten der Gerichtsvollzieher betrifft, liegen vergleichbare Zahlen vor. 2005 wurde von knapp 43 der befragten Unternehmen eine Verschlechterung beobachtet, in diesem Jahr waren es 36 Prozent, die eine weitere Abwärtsentwicklung feststellen mussten.
"Es steht nicht zu erwarten", so Präsident Manfred Ratz, "dass es diesbezüglich zu einer Trendumkehr kommen wird, da die im vergangenen Jahr beschlossene Verwaltungsreform II bis zum Jahr 2010 die Nichtnachbesetzung von rund 15.000 Stellen, darunter auch Gerichtsvollziehern, zur Folge haben wird."
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Pressereferent Gerald Waffek, Tel.: 01 / 218 62 20 - 240
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