pts20070420012 Technologie/Digitalisierung

eTel-Übernahme: Aktion Licht ins Dunkel - Regulator beschützt Telekom Austria

VAT-Thoma: Fehlende Endkunden-Auflagen verstärken Wettbewerbsprobleme


Wien (pts012/20.04.2007/10:53) "Die Stellungnahme der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) über die Hintergründe der Genehmigung der eTel-Übernahme durch die Telekom Austria AG (TA) hat nun endlich Licht ins Dunkel gebracht, wirft aber neue Fragen auf. Insbesondere muss die Haltung der RTR-GmbH in diesem Verfahren kritisch hinterfragt werden", kommentierte Berthold Thoma, Präsident des Verbandes Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT), die von der BWB am 16.4.2007 veröffentlichte Stellungnahme. "Für uns ist es in keinster Weise nachvollziehbar, warum sich die RTR-GmbH für weniger weit gehende Auflagen ausgesprochen hat als die BWB und der Bundeskartellanwalt (BKartA), denn die Aufgabe aller drei Behörden ist es, das Funktionieren des Wettbewerbs sicherzustellen. Als Hüterin des Wettbewerbs darf die RTR die TA nicht beschützen. Es stellt sich die Frage was ist zur Zeit die wirkliche Agenda der RTR", so der VAT-Präsident, der in dieser Angelegenheit auch bereits an Bundesminister Faymann herangetreten ist, der für die Aufsicht über die RTR-GmbH zuständig ist.

Kompetenzen der beteiligten Behörden sind per Gesetz klar geregelt.
Auch die von der RTR vorgebrachte Begründung, die angebliche Überschneidung der Kompetenzen von Wettbewerbsbehörden und Regulator, ist als Argument laut VAT nicht stichhaltig, denn dafür gibt es eine eindeutige Rechtsgrundlage. Die Zuständigkeiten der Wettbewerbsbehörden bleiben durch das Telekommunikationsgesetz unberührt (1). "Im Genehmigungsverfahren sind die Auswirkungen eines Zusammenschlusses zu prüfen (2). Sind für Konsumenten oder für Mitbewerber Nachteile zu befürchten, so sind diese durch geeignete Auflagen zu verhindern. Tangiert eine Auflage auch den Zuständigkeitsbereich der RTR, so ist es die Aufgabe der BWB, für das reibungslose Zusammenspiel zwischen Kartellgesetz und TKG zu sorgen (3)", so Thoma weiter

Im Endkundenbereich sind Wettbewerbsprobleme erwiesen, wirksame Auflagen fehlen jedoch.
Die BWB und der BKartA haben die marktbeherrschende Stellung der TA im Zuge des Prüfverfahrens klar festgestellt und eine Vielzahl an Wettbewerbsproblemen identifiziert, die auf die eTel-Übernahme zurückzuführen sind. Neben dem Ausbau der ohnehin schon hohen Marktanteile durch TA, ist es wegen der langen Vertragsbindungsfristen und den Umstellungskosten für die bisherigen eTel-Kunden schwierig, den Anbieter zu wechseln. Diese festgestellten Wettbewerbsprobleme werden jedoch durch die im Endkundenbereich auferlegten Auflagen nicht beseitigt. Wechselwilligen eTel-Kunden wurde kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt und auch die Umstellungs- und Herstellungskosten müssten von diesen selbst bezahlt werden. "Da wären noch deutlich mehr Auflagen nötig gewesen, um alle auf den Zusammenschluss zurückzuführenden Wettbewerbsprobleme zu beseitigen, aber das hätte die TA wahrscheinlich nicht goutiert", so Thoma abschließend.

(1) § 2 Telekommunikationsgesetz (TKG)
(2) § 12 Kartellgesetz
(3) § 1 Wettbewerbsgesetz

Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT)
Der VAT ist die Interessenvertretung der aufgrund der Liberalisierung in der Telekommunikation tätig gewordenen Betreiber und hat seit seiner Gründung im Jahr 1997 maßgeblich zur Schaffung fairer und wettbewerbsorientierter Rahmenbedingungen zum Vorteil der österreichischen Konsumenten beigetragen, die bis heute durch die Liberalisierung von Wohlfahrtssteigerungen von rund 14 Milliarden Euro profitieren konnten. Zu den Mitgliedern des VAT zählen Unternehmen aus dem Festnetz- und Mobilbereich, die neben den klassischen Telekommunikationsleistungen wie Sprachdienste für Endkunden und dem Errichten von Kommunikations-Infrastruktur auch Datendienste und Datenanbindungen anbieten. Die dem Verband angehörenden Unternehmen erzielen pro Jahr insgesamt ca. 2,4 Milliarden Euro Umsatz. Von den neuen Betreibern wurden in den letzten Jahren rund 5 Milliarden Euro in Infrastruktur investiert.

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Stv. Geschäftsführerin des VAT
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(Ende)
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