Unlizenzierte Software: Steirisches Technologieunternehmen zahlt 230.000 Euro
Einigung nach Hinweis zu unlizenzierter Software auf 130 Rechnern
Wien (pts019/08.01.2008/12:52) Sechs Monate nach dem Hinweis eines ehemaligen Mitarbeiters an die BSA hat sich ein Technologieunternehmen in der Steiermark zur Zahlung einer Summe von 230.000 Euro verpflichtet. Sie erfolgt als Schadenersatz für die Verwendung unlizenzierter Software auf rund 130 Rechnern der Firma. Zusätzlich hat sich das Unternehmen zu einer umfassenden Nachlizenzierung bereit erklärt und den betroffenen Softwareherstellern entsprechende Audits eingeräumt. Auch Tochterfirmen können nach einem selber durchgeführten Audit Ziel eines weiteren Audits der BSA werden.
Der vorliegende Fall zeichnet sich durch die besonders effektive Abwicklung sowohl der Ermittlungs- als auch der Rechtsschritte aus. Er nahm seinen Anfang mit dem Hinweis eines ehemaligen Mitarbeiters, der sich über die Website http://www.bsa.org/austria mit einem Hinweis an den Branchenverband der Softwarehersteller wandte. "In diesem Fall haben sich sowohl das Gericht als auch die Kriminalpolizei durch großen Sachverstand und Engagement ausgezeichnet", berichtet Guido Kucsko, Rechtsanwalt der BSA bei der Schönherr Rechtsanwälte GmbH. "Wir erhielten den Hinweis auf die Zustände in der Firma im April 2007. Nachdem wir die notwendigen Recherchen durchgeführt hatten, haben wir im Juni Strafantrag gestellt, und bereits eine Woche später hat der zuständige Richter einen Durchsuchungsbefehl erlassen."
Die Durchsuchung erfolgte im August 2007 durch Polizeibeamte in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen, welche sämtliche Rechner vor Ort analysierten und dann Ende des Monats ihre Auswertung vorlegten.
Die BSA und das Technologieunternehmen setzten sich anschließend an den Verhandlungstisch und erzielten rasch einen Vergleich. Das Strafverfahren wurde daraufhin eingestellt.
"Unterlizenzierung ist sehr oft nur eine Folge mangelhafter Lizenzverwaltung, nicht krimineller Absichten", erklärt Georg Herrnleben, Director Zentral- und Osteuropa der BSA. "Wenn Unternehmen erst wie in diesem Fall durch eine Durchsuchung auf das Problem aufmerksam werden, sind sie meistens bemüht, schnell einen ordnungsgemäßen Zustand herzustellen. Es ist bedauerlich, wenn es erst gerichtlicher Maßnahmen bedarf, um das Thema auf die Tagesordnung zu bringen. Durch ein Software Asset Management auf dem Stand der heutigen Unternehmensprozesse oder wenigstens eine geeignete Antwort auf unsere Kontaktaufnahmen im Frühjahr hätte sich diese Firma viel Zeit und Geld sparen können."
Diesen Pressetext finden Sie in digitaler Form unter http://www.bsa.org/austria
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