pts20080925034 Unternehmen/Wirtschaft, Handel/Dienstleistungen

Finanzdienstleister der WKW - Branche diskutiert Transparenz-Regeln

Bekenntnis zur Kostentransparenz in der Vermittlung von Lebensversicherungen


Wien (pts034/25.09.2008/14:00) Kostentransparenz in der Vermittlung von Lebensversicherungen ist eines der auf EU- und nationaler Ebene meist diskutierten Branchenthemen - in den EU-Mitgliedsstaaten gibt es diesbezüglich derzeit unterschiedliche gesetzliche Regelungen. Um über den konkreten Stand der Dinge und die Gesetzesvorhaben in Österreich zu informieren, lud der Obmann der Wiener Fachgruppe Finanzdienstleister KommR Wolfgang P. Stabauer (http://www.diefinanzdienstleister.at) im Rahmen einer von der Standard Life Versicherung (http://www.standardlife.at) gesponserten Veranstaltung am 23.9.2008 - u.a. direkt in den Gesetzgebungsprozess involvierte - Experten ein.

Dr. Stephan Korinek von der Finanzmarktaufsicht (FMA), informierte über die Informationspflichten für Versicherungsvermittler, die sicherstellen sollen, dass Konsumenten über Produkte und Status des Versicherungsvermittlers gut informiert sind und somit bewusst eine Produktentscheidung treffen können. Gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) ist beispielsweise über die Leistungen des Versicherers, die Grundsätze für die Berechnung der Gewinnbeteiligung und die Rückkaufwerte zu informieren (s. FMA-Mindeststandards: http://www.fma.gv.at).

Provisionsoffenlegungspflicht:
Negative Folgen für Konsumenten und private Pensionsvorsorge

KommR Wolfgang K. Göltl vom Fachverband Finanzdienstleister sprach sich klar für Kostentransparenz bei Lebensversicherungen aus: "Die Kunden sollen erkennen können, welcher Prozentsatz aller Einzahlungen bzw. Prämien tatsächlich investiert wird und wie hoch die Kosten für die Verwaltung etc. sind - also der Betrag, der somit nicht veranlagt wird. Denn dies sind die Informationen, die für den Konsumenten tatsächlich relevant sind." Warum jedoch eine Provisionsoffenlegungspflicht negative Folgen für den Konsumenten hätte, legte er in der Folge dar: "Die Qualität der Versicherungsvermittlung würde unter einer Offenlegungspflicht der Provisionen leiden. Denn die Vermittler stünden unter Druck, das provisionsniedrigste - und oft für das Produktportfolio der Kunden deswegen nicht beste - Produkt auszuwählen. Die für den Kunden relevanten Gesamtkosten des Produktes können jedoch trotzdem höher als beim provisionshöheren Produkt sein! Zu befürchten wäre, dass eine durch diese Situation bedingte Verunsicherung der Konsumenten einen Rückgang beim Abschluss von Lebensversicherungspolizzen zur Folge hat. Gerade in Zeiten, in denen verstärkt eine Notwendigkeit zu privater Pensionsvorsorge besteht, wäre dies prekär." Mag. Christian Eltner vom Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs schloss sich inhaltlich KommR Göltl an, dass eine Offenlegung von Vermittlungsprovisionen für den Konsumentenschutz nicht zielführend wäre: "Eine Offenlegung würde in letzter Konsequenz wohl zu weniger Qualität und weniger Wettbewerb führen".

Stärkere Transparenz durch "Reduction in Yield"-Berechnungsmethode

Mag. Bernhard Fasching von der britischen Lebensversicherung Standard Life brachte einen Erfahrungsbericht aus dem britischen Markt, der seit 20 Jahren strengen Transparenzregelungen unterliegt. In seinem Impulsreferat plädierte Fasching für eine Offenlegung der Kosten nach der Reduction in Yield-Berechnungsmethode. Reduction in Yield (RIY) - d.h. die Reduzierung der Rendite - gibt prozentuell Auskunft über sämtliche Vertragskosten in deren Gesamtheit und legt darüber hinaus auch die fondsabhängigen Kosten dar, die sich ebenfalls deutlich auf die Rendite auswirken können. Standard Life geht in Deutschland daher über die gesetzlichen Vorschriften hinaus und weist - zwecks einer noch transparenteren Kostendarstellung - in Modellrechnungen "Reduction in Yield" schon zusätzlich aus.

Dr. Reiner Will von der deutschen Ratingagentur Assekurata, die sich auf die Qualitätsbeurteilung von Versicherungsunternehmen aus Kundensicht spezialisiert hat, analysierte die Auswirkungen der in Deutschland seit Anfang Juli gültigen Offenlegungspflicht der Abschluss- und Vertriebskosten. Zudem hinterfragte er, was (Kosten-)Transparenz aus Kundensicht konkret bedeutet, wie hier die Bedürfnisse gemäß den Erfahrungen der Rating-Agentur aussehen und welche Bedeutung Transparenz für den wirtschaftlichen Erfolg einer Versicherung bzw. eines Versicherungsvermittlers hat. Angesichts der zunehmenden Informationsflut stellt er fest: "Transparenz darf kein Selbstzweck sein! Transparenz soll viel mehr sicher stellen, dass die Versicherungsnehmer u.a. den wirtschaftlichen Gehalt des Vertrags erfassen und eine Vergleichbarkeit ähnlicher Produkte gegeben ist".

Unterlagen zur Veranstaltung finden Sie auf der Website der Wiener Fachgruppe Finanzdienstleister: http://www.diefinanzdienstleister.at

(Ende)
Aussender: pts - Presseinformation (A)
Ansprechpartner: Mag. Birgit Krenmayr, Essential PR
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E-Mail: b.krenmayr@essential.at
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