Dr. Oberfeld zieht Krebsstudie zurück
Bestätigung: Keine C-Netz-Anlage in Hausmannstätten
Wien (pts022/03.11.2008/12:48) "Die gerichtliche Einigung und das Einsehen von Dr. Oberfeld, dass es keine C-Netz-Anlage in Hausmannstätten gegeben hat, ist wichtig", erklärt FMK-Geschäftsführer Maximilian Maier anlässlich der heutigen Einigung. Der auf Wunsch von Dr. Oberfeld heute geschlossene gerichtliche Vergleich zur Klage vor dem Landesgericht Salzburg zur Krebsstudie zeigt, dass es seitens mobilkom austria nur um die Klärung der Frage und den wissenschaftlichen Anspruch ging. "Mit dem Eingeständnis ist im Sinne der Sache alles geklärt und es wird einer Mythenbildung vorgebaut. Diese Krebsstudie ist falsch und darüber müssen alle Betroffenen raschest informiert werden, um weitere Aufregungen und Schäden zu vermeiden."
Der Salzburger Umweltmediziner und Referent der österreichischen Ärztekammer, Dr. Gerd Oberfeld, hatte in einer Studie im Auftrag des Gesundheitsressorts des Landes Steiermark ein signifikant erhöhtes Krebsrisiko im Umkreis von 200 Metern durch eine Mobilfunkanlage (C-Netz) im Raum Vasoldsberg/Hausmannstätten im Zeitraum zwischen 1984 und 1997 festgestellt. Allerdings: An diesem Standort gab es nie eine C-Netz-Anlage und bis 1994 überhaupt keine Mobilfunkstation. Die österreichischen Mobilfunkbetreiber, die sich alle mit der Klage solidarisch gezeigt haben, knüpfen an das Einlenken des Studienautors auch die Hoffnung nach "einer Versachlichung der Diskussion und der Umsetzung von Leitlinien für gute Forschungspraxis in Österreich."
Klage war unausweichlich geworden: Grundlage wissenschaftlichen Arbeitens nicht eingehalten
Nachdem sich Dr. Oberfeld geweigert hatte, die - durch Luftbildaufnahmen, Zeitzeugen, Bestätigung durch das Verkehrsministerium, Wählamtsmappe, Aufzeichnungen der C-Netz-Standorte - eindeutige belegteTatsache zur Kenntnis zu nehmen, dass es keine C-Netz-Station in Hausmannstätten gab und somit der Grundlage seiner Untersuchung nicht gegeben war, blieb kein anderer Weg als die Klage. "Diese Entscheidung wurde sehr lange überlegt und gut abgewogen. Wissenschaft darf (fast) alles, nur nicht frei von Fakten sein. Denn das hieße die wissenschaftliche Basis zu verlassen und der Willkür Tür und Tor zu öffnen. Hier wurde eine Grenze überschritten, denn der Ausgangspunkt der Studie waren konkrete Schicksale von Bewohnern Hausmannstättens. Diesen Menschen wurde mittels einer Studie glaubhaft gemacht, dass die Ursache für ihre Krebsfälle und ihr Leid ausgeforscht wurde," erinnert Maier an die Beweggründe für die eingereichte Klage. "Das ist gefährlich und widerspricht der objektiv gebotenen Sorgfaltspflicht, die Dr. Oberfeld auch als Arzt und Vertreter des österreichischen Gesundheitswesens hat", kritisiert Maier.
Negative Folgen für Wissenschaftsstandort Österreich sind abzuwenden
"Der Schaden ist leider schon angerichtet und der Wissenschaftsstandort Österreich international ordentlich ramponiert worden. Jetzt geht es um Schadensbegrenzung", nimmt Maier diese Causa auch stellvertretend für die Situation rund um die österreichische Mobilfunk-Wissenschaft zum Anlass der Kritik und fügt hinzu: "Es darf schon die Frage gestellt werden, warum sich die negativen und dubiosen Vorgänge in der österreichischen Forschungslandschaft auf Mobilfunk konzentrieren?" Maier sieht in der Causa auch eine Chance, "wenn "ähnlich wie beim damaligen Weinskandal, die richtigen Schlüsse gezogen werden." Es dürfe nichts unter den Teppich gekehrt werden. Die Reputation der österreichischen Wissenschaft und das Vertrauen in das österreichische Gesundheitswesen stehe auf dem Spiel.
Mobilfunk-Dialog der Zukunft starten
Vielmehr gelte es gemeinsam hohe wissenschaftliche Qualitäts-Maßstäbe und Rahmenbedingungen zu setzen, die solche Arbeiten und Vorgehensweise einschränken und auch wieder eine Vertrauensbasis für die österreichische Wissenschaft schaffen helfen. Maier sieht das gemeinsame Ziel in der Erstellung von Leitlinien für gute Forschungspraxis (z.B.: unabhängige Wiederholbarkeit, statistische Belastbarkeit, Ausschluss von Co-Faktoren; Arbeiten müssen wissenschaftlicher Überprüfung standhalten; Messungen durch in Österreich akkreditierte Mess- und Prüfinstitute; Beurteilung des gesamten wissenschaftlichen Kenntnisstandes; interdisziplinäre (fächerübergreifende) Forschung und genaue Überprüfung des Einsatzes von Steuergeldern für Forschungsarbeiten). "Gelänge es diese Richtlinien zu etablieren, dann könnte die sogenannte Spreu vom Weizen getrennt und der Startschuss für eine sachlichere Mobilfunk-Diskussion gegeben werden", zeigt sich Maier überzeugt von der Notwendigkeit eines solchen Regelwerkes und kündigt an, "in den nächsten Wochen und Monaten auf die zuständigen Gremien zuzugehen und den Mobilfunk-Dialog der Zukunft zu intensivieren."
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Link:
Zur Chronologie "Krebsstudie Dr. Oberfeld"
http://www.fmk.at/content.php?id=366&m_id=366
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