Experten: APA-Rechtsverständnis zweifelhaft
Gewerkschaft und Steuerexperten widersprechen Kropsch vehement
APA-Kropsch: Journalistenrechte im Würgegriff (Foto: © fotodienst/Katharina Schiffl) |
Wien (pts031/07.09.2009/13:35) Aussagen von APA-Geschäftsführer Peter Kropsch zur unterschiedlichen Behandlung von Journalisten im eigenen Unternehmen sorgen in Gewerkschaftskreisen für helle Empörung. "Niemand kann sich seine eigene Kollektivvertragswelt nach seinem Gutdünken zimmern, auch nicht der APA-Geschäftsführer", kritisierte die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier am vergangenen Wochenende. Und Steuerrechtsexperten diagnostizieren indes ein falsches Rechtsverständnis bei der APA-Geschäftsführung rund um die APA-Freien und vermuten, dass die Krankenkasse im Jahr 2000 den APA-Angaben blind vertraut hat.
Kropsch hatte in der Vorwoche in der Tageszeitung "Der Standard" http://derstandard.at/fs/1250691842752/ darauf beharrt, dass für eine Telegrafen- und Nachrichtenagentur wie der APA der Rahmenkollektivvertrag Gewerbe, Handwerk, Information und Consulting gelte. Dass sich die APA bei Journalisten bisher an dem Kollektivvertrag für Tageszeitungen orientiert hat, bestritt Kropsch nicht. Künftige Mitarbeiter sollen jedenfalls nicht nach den besseren Bedingungen des Journalisten-KV angestellt werden.
Das Unternehmen hat in den vergangenen 15 Jahren im Durchschnitt 100 Mitarbeiter als "Freie" gehalten. Damit hat sich die APA laut Berechnungen von Steuerexperten 23 Mio. Euro an Kosten gegenüber dem Bund, der Sozialversicherung und den Mitarbeitern gespart. Trotzdem habe Kropsch dem Zeitungsinterview zufolge jetzt vor, nur "etwas mehr als 20 Leute" anzustellen.
Krankenkasse hat APA-Angaben offenbar blind vertraut
Die Berechnungen der Steuerexperten nannte Kropsch "fiktive Rechenmodelle" und ergänzte, dass sich die Auslegung, was ein freier Mitarbeiter ist, geändert habe. Die Krankenkassen würden das Thema freie Mitarbeit heute grundlegend anders sehen als vor wenigen Jahren. Die APA sei schon Anfang der 2000-er Jahre geprüft worden, da hätte es keine Beanstandung gegeben. Die Maßstäbe der Gebietskrankenkasse hätten sich seither verschärft.
Fachleute bestreiten dies. Faktum sei, dass es heute zum Thema freie Dienstnehmer keine andere Sichtweise gibt als zu Beginn 2000. Das Thema "Freie" sei bei der damaligen Prüfung wahrscheinlich einfach nicht aufgegriffen worden. "Was ein echter Dienstnehmer ist, war damals schon klar", sagen Rechtsexperten. Viel wahrscheinlicher sei, dass die Krankenkasseprüfer den APA-Angaben zu freien Mitarbeitern blind vertraut und die vielen freien Dienstverhältnisse daher gar nicht untersucht haben.
Gewerkschaft: Niemand kann sich seine eigene Kollektivvertragswelt zimmern
http://www.gpa-djp.at/servlet/ContentServer?pagename=GPA/Page/Index&n=GPA_0.a&cid=1250590548114
Kropsch: "Die APA tut nichts Unrechtes"
http://derstandard.at/fs/1250691842752/STANDARD-Interview-Die-APA-tut-nichts-Unrechtes
APA bringt Staat um viele Millionen
http://pressetext.de/news/090817026/
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