VÖB kritisiert Basel III-Kompromiss
Einigung ist "regulatorischer Blindflug" / Übergangsfristen deutlich zu kurz
Berlin (pts011/13.09.2010/10:55) Übergangsfristen deutlich zu kurz - Unterscheidung AG/Nicht-AG widerspricht EU-Diskriminierungsverbot - Schwere Belastung für deutsche Banken und Unternehmen - Einigung ist "regulatorischer Blindflug"
Anlässlich der gestern vorgestellten Einigung zu Basel III erklärt Karl-Heinz Boos, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB: "Der deutschen Delegation ist es offensichtlich nicht gelungen, die Besonderheiten des deutschen Bankensystems, insbesondere bei den Stillen Einlagen, erfolgreich zu vertreten."
Nach Auffassung des VÖB sind die geplanten Übergangsfristen zu kurz, weil die neuen Regeln mehrfach und erheblich verschärft werden: So ändert sich nicht nur die absolute Höhe des geforderten harten Kernkapitals von 2 Prozent vor Abzügen auf 7 Prozent nach Abzügen, sondern auch die Definition des Eigenkapitals selbst wird erheblich verengt. Die Abzugspositionen vom Eigenkapital werden zudem spürbar ausgeweitet. Besonders bedauerlich ist, dass die in der Europäischen Union vereinbarten Übergangsfristen für Stille Einlagen bis 2040 nicht übernommen wurden.
Boos weiter: "Unserer Einschätzung nach widerspricht die Unterscheidung zwischen Aktiengesellschaften und Nicht-Aktiengesellschaften auch dem Diskriminierungsverbot der Europäischen Union. Insgesamt kann die Einigung nur als 'regulatorischer Blindflug' bezeichnet werden, weil keine Auswirkungsstudien für diese Beschlüsse vorgesehen sind. Wir sehen daher die Gefahr, dass die Kreditvergabemöglichkeiten der deutschen Banken deutlich eingeschränkt werden. Darunter leiden dann insbesondere die mittelständischen Unternehmen, die keinen Zugang zum Kapitalmarkt haben. Hier ging der Zeitplan offensichtlich vor Qualität - ein Kompromisspaket mit Risiken und Nebenwirkungen".
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