pts20111201031 Politik/Recht, Technologie/Digitalisierung

e-center: "Social" Media?

Podiumsdiskussion im Wiener Straflandesgericht


Die Security11 im Straflandesgericht Wien (Foto: Diana Haider)
Die Security11 im Straflandesgericht Wien (Foto: Diana Haider)

Wien (pts031/01.12.2011/15:30) Am 29. November hat das e-center, der führende Think-Tank für IT-Recht ( http://www.e-center.eu ) zum zehnten Mal die Security im stimmungsvollen Ambiente des kriminalhistorisch bedeutenden Schwurgerichtssaals des Landesgerichts für Strafsachen Wien organisiert. Die von über 200 Gästen besuchte Veranstaltung analysierte rechtliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte sozialer Netzwerke, insbesondere am Beispiel von Facebook, und wurde von der Vizepräsidentin des Landesgerichts, Dr. Eva Brachtel, eröffnet.

Der Moderator Eric Frey, Redakteur der Tageszeitung "Der Standard", übergab das Wort zu Beginn Mag. Caterina Hartmann, Mitarbeiterin im e-center und Leiterin der dort im Jahr 2010 von Prof. Zankl initiierten Studie zum Thema "social networks". Ihres Erachtens seien "social-network"-Plattformen das Spiegelbild unserer neuen Gesellschaft: "Immer und überall über alles informiert sein zu wollen und alles kommentieren und beobachten können." Doch dies berge auch die Gefahr der "virtuellen Entblößung", insbesondere für Jugendliche. "Um Rechtsicherheit zu schaffen, müssen klare Regeln festgelegt werden, wer welche Daten benützen bzw. sammeln darf und vor allem auch, wie diese online gestellten Daten vom User wieder gelöscht werden können." Das müsse jedoch sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene geschehen, resümierte sie.

Mag. Wolfgang Sturm, Leiter des Social Media Managements bei A1 Telekom Austria, sprach die Eigenverantwortung der User von Social Media an: "Diese Plattformen sind wie riesige Wohnhäuser, jeder kann darin seine eigene virtuelle 'Wohnung' individuell und für sich passend gestalten. Es kann aber auch jeder bestimmen, wie weit er andere User hineinlässt; es ist aber jedenfalls eine klare gesetzliche Regelung für das 'Recht auf Vergessen' nötig."

Mag. Roland Marko von Wolf Theiss warf ein, dass Unternehmen auf Social Media Plattformen genauso das Wettbewerbs- und Lauterkeitsrecht samt der dazu ergangenen Judikatur berücksichtigen müssten, wie es bei klassischen Websites der Fall ist. Spannend sei auch die Rechtsdurchsetzung: "Wie in jedem Mehrparteienhaus ist es interessant, was man tun kann, wenn der Nachbar gegen das Nachbarrecht oder die Hausordnung verstößt." Marko sieht eine pragmatischere Lösung für das "Recht auf Vergessen": "Es wird sich mit der Zeit ein verantwortungsvollerer Umgang einleben."

"Man muss den Menschen das Grundrüstzeug an Verantwortung übergeben und sagen, was in diesem Raum zu tun ist. Jedem muss aber die Gefahr in Social Networks bewusst sein", sprach auch Mag. Peter Thier, Pressesprecher der Erste Bank, die Eigenverantwortung der Nutzer an. Es sei auch für ihn befremdlich gewesen, Strandfotos von Arbeitskollegen im Internet zu sehen. "Die Menge an Bilder und Texte führt aber dazu, dass einiges zur Bedeutungslosigkeit verkommt. Das ist schon ein ganz guter Gedanke."

"Social Media bedienen sich", so Dr. Hans Zeger von der ARGE Daten/Datenschutzrat Bundeskanzleramt, "des Grundbedürfnisses nach Kommunikation. Während dieses früher am Stammtisch befriedigt wurde, geschieht das heute im Internet." Zeger räumte ein, dass auch am Stammtisch strafrechtlich belastende Dinge gesagt wurden, doch am Ende waren alle so betrunken, dass keiner mehr vom Gesprächsinhalt wusste. "In Social Media bleibt einmal gesagtes ewig, das gewinnt an ganz neuer Dimension und Bedeutung. Wir benötigen neue Konzepte, was die Verwendung und Nicht-Verwendung persönlicher Daten, deren Aufbewahrung und Löschung sowie deren Absicherung betrifft." Man dürfe sich aber nicht zu vieler Schutzmechanismen bedienen, sondern müsse eine Balance mit dem Freiraum des Einzelnen finden, denn: "Die europäische Zivilisation, wie wir sie kennen, wäre nicht dieselbe, wenn immer 'gradreguliert' worden wäre, was nicht 100% richtig war."

Schließlich betonte Prof. Wolfgang Zankl, Direktor des e-centers, dass soziale Netzwerke zahlreiche Rechtsfragen aufwerfen, die mit allgemeinen Regeln zumeist de lege lata gelöst werden können. Aber: "Problematisch und rechtsqualitativ zum Teil neuartig sind vor allem datenschutzrechtliche Aspekte, die sich aus der derzeitigen Opt-out-Praxis ergeben: Vorabeinstellungen ermächtigen Betreiber zur Datenverwendung und müssen erst vom Nutzer geändert werden, soweit er damit nicht einverstanden sind. Demgegenüber empfehlen sich de lege ferenda Regelungen, die Betreiber dazu verpflichten, die Vorabeinstellungen mit einem Höchstmaß an Rechtsschutz zu versehen. Soweit Nutzer darauf verzichten, müsste dies entsprechend erklärt werden. Dem entspricht ja auch momentan das geltenden Opt-in-Modell bei elektronischer Werbung. Dem User muss jedenfalls ein Optimum an Rechtsschutz zukommen!" Ein Vergleich zwischen Facebook und der US-Verbraucherschutzbehörde FTC helfe wenig, eine Lösung auf EU-Ebene ist notwendig.

Rückfragen an Mag. Thomas Stiglbauer, stiglbauer@e-center.eu, +43 1 53 54 660

(Ende)
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