pts20120910011 Medizin/Wellness, Politik/Recht

Vorsicht, Herr Doktor! Die Ausübung Ihres Berufes kann existenzbedrohend sein

Für rechtliche Wirkungen und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren ARGE MED-Berater


Wien (pts011/10.09.2012/11:30) Die ARGE MED http://www.arge-med.at , Österreichs größte Vereinigung von spezialisierten Ärzte-Beratern, warnt: Keinen umfassenden Versicherungsschutz zu haben, ist für Ärzte absolut existenzbedrohend. Denn anders als in anderen westlichen Rechtssystemen, ist jeder ärztliche Eingriff in Österreich zunächst eine Körperverletzung. Die zuletzt aufgeflammte Diskussion rund um die mögliche strafrechtliche Relevanz von (religiös motivierter) Beschneidung durch Ärzte schürt diesbezüglich die ohnehin bereits bestehende Unsicherheit. Nur eine maßgeschneiderte Versicherungslösung durch Spezialisten bietet auch wirklich Schutz. Aber viel zu wenige Ärzte sind für den Fall einer Strafanzeige überhaupt versichert.

Die besondere rechtliche Situation in Österreich ist seit jeher ein massiver Kritikpunkt der Ärzteschaft. Der Vorwurf der Körperverletzung nach ärztlichen Eingriffen kann in der Folge lediglich durch Einhalten der Regeln der Kunst und geeignete Aufklärung sowie Dokumentation wieder "gerechtfertigt" werden. Wird in einem Punkt, etwa mangelnder Aufklärung, diese Rechtfertigung nicht erzielt, unterscheidet das Strafrecht kaum noch zwischen einer ärztlichen und einer normalen Körperverletzung. Lediglich im Bereich von folgelosen Kleinstverletzungen ist explizit im StGB Straffreiheit vorgesehen. Sofern nach zwei Wochen noch Folgen zurückbleiben, etwa eine Narbe, ist dieses Kleinst-Privileg wieder hinfällig.

Ärztliche Eingriffe sind de jure Körperverletzung

"Die medizinische Leistung des Arztes findet in Österreich ständig im strafrechtlichen Gefahrenbereich statt", formuliert es auch Mag. Marcel Mittendorfer, Obmann der ARGE MED. Er wird als Sachverständiger zu zahlreichen Strafrechtsfällen von Medizinern zugezogen, weil kaum jemand mehr Strafrechtsfälle bearbeitet, als das Spezialistenteam in seiner Versicherungsmaklerkanzlei. Mittendorfer: "Wir haben schon alles gehabt: Mordvorwürfe gegen Not- oder Hospiz-Ärzte, die beiden gefährdetsten Gruppen überhaupt; behauptete Körperverletzung durch den Zahnarzt, den Turnusarzt oder den Lehrpraktikanten. Das Risiko einer möglichen Anzeige steigt aber natürlich bei Ärzten mit Führungsfunktion massiv." Strafrechtliche Haftung bezieht sich zudem immer auf die Person, und es ist praktisch irrelevant, ob der Arzt am Krankenhaus oder niedergelassen tätig ist.

Die Kosten trägt man immer selbst

Was die wenigsten wissen: Selbst ein "gewonnenes" Ermittlungs- oder Strafverfahren kann eine enorme psychische, aber eben auch materielle Belastung darstellen. Denn anders als im Zivilverfahren, wo um Schadenersatz gestritten wird, steht im Strafverfahren der Staat als Ankläger auf der anderen Seite. Und der ersetzt die aufgewendeten Kosten nicht, auch dann nicht, wenn der Vorwurf zur Gänze widerlegt werden kann - was in der überwiegenden Anzahl der Fälle gegen Mediziner gelingt. Mittendorfer: "Gute und im medizinischen Bereich spezialisierte Strafverteidiger sind teuer - und hier zu sparen kann einen noch teurer zu stehen kommen." Denn im Fall einer Anklage oder gar Verurteilung steht viel auf dem Spiel, bis hin zum Verlust der Berufsberechtigung!

"Diese Belastung ist enorm, und zwar psychisch wie finanziell. Unsere Spezialisten sorgen dafür, dass der Arzt rasch reagieren kann und ihm umgehend Strafrechts-Experten mit Rat und Tat zur Seite stehen. Denn eine erste Einvernahme erfolgt typischerweise innerhalb weniger Tage, nachdem der Arzt das erste Mal mit einer Anzeige konfrontiert wird", schildert Mittendorfer die schwierige Situation.

Rechtsschutz allein ist zu wenig

Aber viel zu wenige Ärzte sind für den Fall einer Strafanzeige überhaupt versichert. Obwohl das Strafrecht im Zweifel dem zivilen Haftungsrecht immer vorgeht, ist nur die ärztliche Haftpflichtversicherung von Gesetz wegen verpflichtend vorgeschrieben - und auch nur für freiberuflich tätige Ärzte. Aber die Haftpflichtversicherung deckt Strafverfahren nicht ab.

Die Beratung zu dieser speziellen Absicherung ist ein reines Expertenthema. Doch noch immer überlassen viele Ärzte die Konzeption ihrer existenziellen Berufsabsicherung nicht spezialisierten Beratern. Da verwundert es wenig, wenn viele im Ergebnis nur über eine Standardlösung für den Privat- und Berufs-Rechtsschutz verfügen, die fast immer alle nennenswerten Deckungen rund um Vergehen gegen Leib und Leben ausschließt.

"Es ist Zeit, endlich aufzuwachen und das Risiko realistisch einzuschätzen. Jeder Arzt kann jederzeit von einer strafrechtlichen Ermittlung oder Anklage betroffen sein und steht damit unter Umständen vor einer existenzbedrohenden Situation. Es ist daher für Ärzte besonders wichtig, sich bei der rechtlichen Absicherung nur auf echte Experten zu verlassen. Denn nur eine maßgeschneiderte Versicherungslösung ist im Ernstfall auch wirklich hilfreich", so Marcel Mittendorfer von der ARGE MED abschließend.

Informationen zur ARGE MED
Die ARGE MED http://www.arge-med.at ist ein fachübergreifendes Spezialistennetzwerk für die professionelle Beratung und Servicierung von Ärzten und Zahnärzten in Österreich. Sie verfolgt individuelle Lösungsansätze für diese bedeutende Berufsgruppe und lädt spezialisierte Berater, insbesondere Steuerberater, Ärzte-Versicherungsmakler und Rechtsanwälte, zur gemeinsamen Entwicklung ein.

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Mag. Marcel Mittendorfer
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