Burgenland: Raumplanungsgesetz enthält trotz Überarbeitung kritische Punkte für Sonnenstromausbau
Neue Abgabe und Zonierung benachteiligen Freiflächen-Photovoltaik
Wien (pts038/10.12.2020/14:55) In dem im Burgenland heute beschlossenen Raumplanungsgesetz wurden zwar grobe und gesetzeswidrige Mängel für den Sonnenstromausbau beseitigt, jedoch befindet sich darin nach wie vor eine, in der Höhe noch nicht festgelegte, Landesabgabe. Diese Landesabgabe sowie die geplante Zonierung für Freiflächen sind für den Sonnenstromausbau im Burgenland kritisch.
Die groben Stolpersteine im Gesetzesentwurf, die grundrechtswidrig, unionrechtwidrig, verfassungswidrig und gleichheitswidrig sind, wurden aus dem Gesetz entfernt. Dazu zählten etwa das alleinige Betreibungs- und Errichtungsprivileg von PV-Anlagen auf der Freifläche durch das Land selbst oder die absurde Vorgabe einer Pachthöhe.
"Dennoch bereitet uns die nach wie vor enthaltene Landesabgabe, die zur Hälfte an das Land und an die jeweilige Gemeinde geht, Bauchschmerzen, da deren Höhe einer Willkür ausgesetzt ist. Ebenso soll eine Zonierung erfolgen, die festlegt, wo PV-Freiflächenanlagen errichtet werden dürfen. Unklar ist, wann Details wie Höhe der Landesabgabe und die Zonierung vorliegen", zeigt sich Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria, kritisch.
Wichtig ist, dass die weiteren Details zur Landesabgabe kein Ausschlusskriterium und ausreichend potenzielle Zonen für PV-Anlagen ausgewiesen werden. Die übergeordneten Ziele des Bundes dürfen damit nicht konterkariert werden. Mehr PV-Freundlichkeit im Land der Sonne wäre wünschenswert, damit ab dem kommenden Jahr deutlich mehr Zubau ermöglicht wird.
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