Misteltherapie bei soliden Tumoren - S3-Leitlinie attestiert Potenzial zur Verbesserung der Lebensqualität
Über 200 österreichische ÄrztInnen fordern Erstattung der Misteltherapie
Wien (pts008/09.02.2022/09:00)
Die Misteltherapie wird von tausenden PatientInnen und hunderten ÄrztInnen als unverzichtbarer Bestandteil in der Krebstherapie angesehen. Ihr wichtiger Stellenwert wird nun auch von einer der höchsten schulmedizinischen Instanzen, der S3-Leitlinie, bestätigt.
Studien belegen Wirksamkeit
Die Mistel kommt bereits seit rund einem Jahrhundert in der Onkologie zum Einsatz. Verschiedenste positive Effekte der Misteltherapie - von Überlebensvorteilen über Immunmodulation und -protektion bis hin zur Verbesserung der Lebensqualität - sind durch gute prospektiv randomisierte Studien belegt. Wirkung und Verträglichkeit sind gemäß den strengen Zulassungskriterien der Österreichischen Agentur für Gesundheit (AGES) erwiesen.
Darüber hinaus wird die Misteltherapie seit vielen Jahren in den Mammakarzinom-Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie (AGO) befürwortet. Ungeachtet dessen wurde die Misteltherapie nach wie vor nicht in den Erstattungskodex aufgenommen und wird von manchen ChefärztInnen immer wieder mit der Begründung "Keine ausreichende Evidenz" nicht bewilligt. Aufgrund dessen können sich viele Betroffene diese wertvolle Option für ein besseres Leben nicht oder nur schwer leisten.
Evidenzbasierte Empfehlung
Nun kommt Unterstützung von höchster wissenschaftlicher Instanz: Auf Basis der bestehenden Studienlage wurde für die Misteltherapie in der neuen S3-Leitlinie "Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen" (Langversion 1.0 - Juli 2021; AWMF-Registernummer: 032/055OL) eine Kann-Empfehlung mit höchstem Evidenzgrad 1a zur Verbesserung der Lebensqualität bei soliden Tumoren postuliert. Damit erhält die Mistel auch von dieser, auch von Gerichtsgutachtern zu Rate gezogenen, höchsten Instanz ihre Wirksamkeit bestätigt. Die aktuelle S3-Leitlinie liefert nicht zuletzt auch eine weitere wissenschaftlich fundierte Argumentationsgrundlage zugunsten einer Kostenerstattung der Misteltherapie.
Rückfragehinweis:
Michael Montag
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