pts20231003007 Politik/Recht, Medien/Kommunikation

Revision im Verfahren gegen Günther Krause

"Unter Druck zustande gekommen": Ex-Verkehrsminister widerruft Geständnis


Rostock. (pts007/03.10.2023/09:35)

Der ehemalige Bundesverkehrsminister Günther Krause legte gegen das gegen ihn ergangene Urteil des Landgerichts Rostock Revision ein. Das aktuelle Urteil – ein Jahr und elf Monate Haft auf Bewährung – ist nicht rechtskräftig. Krause gab an, sein Geständnis unter Druck abgelegt zu haben. Das Gericht hatte ein Geständnis zur Bedingung gemacht, um den ehemaligen Politiker nicht in allen Punkten schuldig zu sprechen und damit das Verfahren abzukürzen.

Die Revision erfolgt ausgerechnet zum 33. Jahrestag der deutschen Einheit. Krause hatte als Chef-Unterhändler der DDR zusammen mit seinem westdeutschen Gegenüber, dem CDU-Politiker Wolfgang Schäuble, 1990 den Einheitsvertrag ausgehandelt und unterschrieben.

Krauses Anwalt, Peter-Michael Diestel, erklärte am Montag, dass im "Strafverfahren gegen Prof. Dr. Günther Krause" gegen das am 27. September verkündete Urteil Revision eingelegt werde. Diestel war Innenminister und stellvertretender Ministerpräsident der DDR in der Zeit der deutschen Wiedervereinigung.

Als Unternehmer hatte sich Krause verschuldet. Ihm wurde vorgeworfen, während eines Insolvenzverfahrens Vermögen verschleiert und falsche Angaben gemacht zu haben. Er hatte zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht Rostock auf Vorschlag des Richters ein Geständnis abgelegt, wodurch das Verfahren verkürzt wurde. Das Geständnis habe er jedoch unter Druck abgelegt, betonte Krause, und werde er nun widerrufen.

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