Verstellte Fluchtwege in österreichischen Gebäuden sind immer wieder Todesfallen bei Katastrophen
Zertifizierte ISHAP-B1300-Sicherheitsexperten checken Fluchtwege und Sicherheitseinrichtungen
Wien (pts005/24.06.2022/08:45)
Der Sommer beginnt und es beginnen Arbeiten an den Außenanlagen und im Garten, da kramen viele ihre Gartengeräte heraus, neue Sommerreifen werden aufgezogen und Äste an Bäumen geschnitten, Balkonpflanzen umgetopft und daher viel Material gekauft oder altes Material kurzfristig zwischengelagert. "Egal warum, solche Dinge dürfen auf keinen Fall Fluchtwege versperren oder einen beim Verlassen von Gebäuden behindern. Eine B1300-Objektsicherheitsbegehung durch Experten sichert ab und schützt den Immobilienbesitzer bei Klagen vor Gericht", so Bausachverständiger und Jurist Ing. Mag. iur. Gottfried Leitner. Die Wiener ISHAP Gebäudedokumentation GmbH ist spezialisiert auf zertifizierte Objektsicherheitsbegehungen nach ÖNORM B1300 und übernimmt im Auftrag von Immobilienbesitzern und Hausverwaltungen in ganz Österreich diese Sicherheitsüberprüfungen und die komplette digitale Dokumentation. https://www.gebäudedokumentation.at
B1300 – und wie geht das?
Die Angst vor einer B1300-Begehung ist unbegründet, denn nicht jeder Mauerriss und nicht jede vergessene Glühbirne stellen gleich eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben dar. Meist sind es kleine Änderungen, Anpassungen und Verbesserungen, die bereits einen großen Unterschied machen. Es werden ausschließlich fachliche Sichtkontrollen durchgeführt und Probleme entsprechend und fotografisch und textlich dokumentiert und verortet. Damit kann dann sofort vom Hausverwalter oder Hauseigentümer reagiert werden.
"Wir dokumentieren zum Beispiel augenscheinliche Risse und Abplatzungen in der Fassade und in der Bausubstanz und bewerten die mögliche Gefahrensituation, damit Besitzer und Verwalter entscheiden können, ob gehandelt werden muss oder nicht. Wir zeigen aber in jedem Fall auf, wenn Gefahr in Verzug ist beziehungsweise sofort gehandelt werden sollte. Egal, ob bei Stolperfallen am Boden, kaputten Stiegen, fehlenden oder unzureichenden Fluchtwegbeschilderungen oder Beschilderungen von Sperreinrichtungen für Gas, Wasser, Strom oder Feuerlöscher. Auch überprüfen wir alle gesetzlich geforderten Fluchttüren und Fluchtwege. Die müssen jederzeit leicht zugänglich und frei von Sperrmüll sein. Es werden bei den Kontrollgängen also keine Mauern abgeklopft, Verputz abgekratzt und auch keine Wände eingerissen, wie oft fälschlich behauptet wird", schmunzelt Ing. Michael Notz, zertifizierter Objektsicherheitsprüfer bei ISHAP.
ÖN-B1300-Objektsicherheitsbegehung für Wohnobjekte - ÖN B1301 für nicht bewohnte Objekte
"Österreichische Immobilien-Verantwortliche sollten wissen, wie gefährlich die fahrlässigen Sicherheitsmaßnahmen in und um ein Gebäude auch für sie sind. Rechtlich sind vor allem Hausbesitzer oder Verwalter für Unfälle mitverantwortlich – auch das jeweilige Management wird zur Verantwortung gezogen. Die ÖN-B1300- oder ÖN-B1301-Objektsicherheitsbegehung sichert daher auch sie ab. Gefahrenquellen werden entdeckt und können beseitigt werden, bevor eine Katastrophe eintritt", erklärt Ing. Michael Notz von ISHAP.
Infos zum Outsourcing einer ÖN-B-1300-Sicherheitsbegehung und der digitalen Gebäudedokumentation durch ISHAP unter: https://www.gebäudedokumentation.at
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