pte20090825029 in Forschung

Wegweisendes Urteil gegen Abofallen-Anwältin

Gericht sieht in Inkasso-Versand "Beihilfe zum versuchten Betrug"


Grund zum Jubeln: Gericht urteilt gegen Abofallen-Anwältin (Foto: pixelio.de/lizenzfreie-bilder.at)
Grund zum Jubeln: Gericht urteilt gegen Abofallen-Anwältin (Foto: pixelio.de/lizenzfreie-bilder.at)

Karlsruhe (pte029/25.08.2009/13:50) Das Amtsgericht Karlsruhe http://www.amtsgericht-karlsruhe.de hat ein Urteil gefällt, das große Auswirkungen auf den Kampf gegen Internet-Abofallen haben dürfte. Die Inkasso-Anwältin Katja Günther wird darin verpflichtet, einem Abofallen-Opfer die Anwaltskosten zur Abwehr der Inkasso-Forderungen zu ersetzen. Der Rechtsanwalt Benedikt Klas, der Vertreter der Klagenden, ließ das Gericht feststellen, dass die Abo-Rechnung nichtig war. Auch ist in der Urteilsbegründung von der "Beihilfe zum versuchten Betrug" die Rede - eine wegweisende Entscheidung im Kampf gegen Abofallen. "Genau das war unsere Intention. Wir haben dazu einen Fall herausgegriffen und generalstabsmäßig aufgezogen", meint Klas, IT-Rechtsexperte bei der Kanzlei Martin und Küster http://www.martinundkuester.de , gegenüber pressetext.

Abofallen sind eine Online-Plage, gegen die zuletzt in Deutschland sogar eine spezielle Warnsoftware vorgestellt wurde (pressetext berichtete: http://pressetext.com/news/090803019/). Das Problem ist stets das Gleiche. Der Anwender glaubt, sich lediglich für ein Angebot anzumelden, doch irgendwo auf der Seite sind Hinweise auf die Kostenpflichtigkeit - so auch beim "Geburtstags-Archiv". "Die Seite ist ersichtlich darauf angelegt, Internetbenutzer zu täuschen über die Kostenpflichtigkeit des Angebots", so die zuständige Richterin in der Entscheidungsbegründung des aktuellen Urteils. Außerdem habe die beklagte Inkasso-Anwältin im Verfahren nicht bestritten, dass sie in ähnlichen Fällen nach Androhung von Feststellungsklagen Rechnungen storniert habe. "Dies zeigt, dass die Beklagte selbst davon ausging, dass die von ihr geltend gemachten Forderungen nicht existieren", heißt es in der Entscheidungsbegründung.

"Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um die Beihilfe zu einem versuchten Betrug", hält die Richterin fest. Daher seien die Anwaltskosten, die der Klägerin bei der Abwehr der Inkasso-Forderung entstanden sind, ein kausal verursachter Schaden, den die Beklagte zu erstatten habe - 46,41 Euro, wozu noch die Gerichtskosten für das Verfahren kommen. Die geforderte Summe habe der Anwalt der Beklagten, der Münchner Bernhard Syndikus, schon überwiesen, "nachdem ersichtlich wurde, dass das Gericht nicht die Ansicht der Abofallen-Seite teilt", so Klas. Damit habe man wohl das Urteil noch zu vermeiden gesucht.

Noch ist die Entscheidung nicht endgültig rechtskräftig. "Eine Berufung wäre nur möglich, wenn das ausdrücklich zugelassen wäre oder der Streitwert 600 Euro übersteigt", betont allerdings Klas. Da beides nicht der Fall sei, könne nur der außergewöhnliche Rechtsbehelf der Anhörungsrüge genutzt werden, um das Urteil zu bekämpfen. Wie Klas betont, sei es absolut vorstellbar, dass Anwalt Syndikus noch zu diesem Mittel greift, um damit zumindest auf Zeit zu spielen. Denn der Abofallen-Gegner geht davon aus, dass das Urteil noch auf großes Interesse beim Verbraucherzentrale Bundesverband http://www.vzbv.de stoßen werde. Die Entscheidung hat jedenfalls das Potenzial zu einem wichtigen Präzendenzfall - allerdings verspricht diese Art von Verfahren für den Anwalt nur ein geringes Salär, weshalb nur wenige dem Beispiel der Klage folgen dürften.

(Ende)
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