pts20210628016 Medien/Kommunikation, Medizin/Wellness

Der schmutzige Krieg gegen Kinder in Europa - Jugendamt holt werdende Mutter und verschleppt nach der Geburt ihr Baby

Psychologische Kriegsführung zur Destabilisierung der Gesellschaft - Victims Mission berichtet


Hehlen/Detmold/Holzminden (pts016/28.06.2021/10:30) Es geht um das Schicksal der 16 Jahre jungen Mutter S., die hochschwanger von Jugendamt und Polizei aus ihrer Wohnung deportiert wurde. Nach der Geburt verschleppte das Jugendamt ihr Baby an einen unbekannten Ort. Bis heute weiß die Familie nicht, wo sich das Baby befindet und wie es ihm geht.

Weitere Informationen - bisherige Berichterstattung

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English:
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Epoch Times:
https://www.epochtimes.de/blaulicht/jugendamt-trennt-zwei-wochen-altes-baby-von-der-mutter-a3536876.html

Vollständig lesbarer Epoch-Times-Artikel:
https://www.pravda-tv.com/2021/06/eiskalter-staatlicher-kindesraub-jugendamt-trennt-zwei-wochen-altes-baby-von-der-mutter

Truth-Blog:
https://truth-blog.de/blog/der-fall-sophie-lacour-was-steckt-dahinter
https://truth-blog.de/blog/2021/06/20/eiskalter-staatlicher-kindesraub

Das Ehepaar L. hat sechs gemeinsame Kinder. Der Vater arbeitete als Mess- und Regeltechniker bei der Bundeswehr, die Mutter betreute die Familie, brachte täglich ihre Kinder in sechs verschiedene Schulen und holte sie wieder ab. Sie managte alles. Beide Eltern waren und sind auch heute noch voll und ganz für ihre Kinder da.

Vater G. sagt: "Das Wohlergehen der Kinder stand für uns immer an erster Stelle." Sie bewohnen ein großes historisches Herrenhaus mit drei Wohnungen. Im älteren, noch nicht komplett renovierten Teil wohnen die Eltern, eine fertig renovierte Wohnung bewohnt S., die 16-jährige Tochter, die kürzlich ihr geliebtes Babymädchen zur Welt brachte, zusammen mit ihrer volljährigen Schwester A. Der Vater ist laufend mit Renovierungsarbeiten beschäftigt. Im Anwesen sind auch vier Pferde, Katzen und Hunde untergebracht, es gibt einen Naturgarten, ein Paradies für Kinder.

Vater G. wird 2014 schwer krank und muss seinen gut bezahlten Job zugunsten einer leichter bewältigbaren Tätigkeit aufgeben. Er hatte verunreinigte Blutkonserven erhalten. Eine Therapie ist erfolgreich, verursacht aber eine Nebenwirkung, nämlich eine Lungenembolie. Mutter T. und die Kinder machen sich große Sorgen um den Vater. Später nahm das Jugendamt einer befreundeten Familie fünf Kinder weg. Alle sind total schockiert. Die Kinder fühlen das drohende Damoklesschwert einer Inobhutnahme. Es kommt zu Missgeschicken, Mobbing und Fehlzeiten in der Schule.

14. April 2021: Der Richter des Amtsgerichtes Holzminden beschließt: "Die Voraussetzungen für einen vorläufigen Sorgerechtsentzug betreffend S. ... liegen vor". Im Inhalt seines Beschlusses finden sich die Formeln des Jugendamtes wieder, die in identischem Wortlaut seit Jahrzehnten in zig tausenden Fällen von Gerichten strapaziert werden, wenn das Jugendamt an die Kinder will. Unabhängigkeit der Gerichte? War da etwas? So schreibt der Richter auf Seite 3 seines Beschlusses: "Im März 2020 erfolgte eine ... Meldung bzgl ... verwahrloster Zustände im Haushalt der Familie, nicht ausreichender Versorgung der Kinder sowie Drogen- und Alkoholkonsums der Eltern".

Bereits am 31.7.2020 hatten die Eltern dem Jugendamt aber ein ärztliches Attest vorgelegt, in dem bestätigt wird: "Das allgemeine Labor incl. der Leberenzyme zeigen keinen Hinweis auf alkoholtoxische Veränderungen". Und das Jugendamt Holzminden schreibt der Familie am 12.8.2020: "Sehr geehrte Familie L. ..., anbei erhalten Sie Ihre originalen Bescheinigungen zurück. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen sehen wir als Jugendamt von weiteren Maßnahmen ab." Das Jugendamt schließt die Akte, aber nur bis zu dem Tag, als es von der Schwangerschaft der 16Jährigen erfährt. Der Jugendamtsmitarbeiter, der die Akte geschlossen hatte, wird vom Fall abgezogen.

Richter E. hält in seinem Beschluss weiters fest: "Bei einem ... Hausbesuch ... In der Küche wurden leere Alkoholflaschen und ein stark beschmutzter, kaum befüllter Kühlschrank vorgefunden". Der Richter schreibt nicht, wessen "Hausbesuch" das war. Es war wohl die Frau Sch. vom Jugendamt. Vater G. erklärt hierzu: "Im Haus gibt es noch zwei weitere Kühlschränke. Diese sind neu und befüllt. Den Kühlschrank, den das Jugendamt monierte, war der alte, der demnächst entsorgt wird."

Diese Erklärung hätte das Argument der Behörden, dass die Kinder nicht ausreichend versorgt würden, entkräftet, und wäre auch leicht nachzuprüfen gewesen. Die Dame vom Jugendamt wollte die beiden neuen, befüllten Kühlschränke aber gar nicht sehen. Zwei neue, volle Kühlschränke hätten ja nicht in ihr Narrativ von Unfähigkeit, hungernden Kindern und Verwahrlosung gepasst, das sie gerade zu konstruieren bemüht war. Ihre Vorbereitung für den geplanten Babyraub? Das Leergut stand zur Abholung für den REWE-Bringdienst bereit. Wenn man abgelegen wohnt und Öffis benutzt wie im vorliegenden Fall, müssen Besorgungen logistisch geplant werden, Erledigungen müssen manchmal warten.

Der Richter schreibt weiters: "Der Einladung zu einem Drogen- und Alkoholtest am 28.5.2020 kamen die Eltern nicht nach". Richtigerweise hätte er erkennen müssen, dass die Eltern die Vorladung des Jugendamtes für diesen Termin keinesfalls ignorierten und der Einladung sehr wohl nachkamen. Die von Frau Sch. bestimmte Arztpraxis lag aber so weit entfernt, dass die Reise mit 5 Personen, Vater, Mutter und 3 Kindern, nicht machbar war. Familie L. ließ den Test also in einer näher gelegenen Arztpraxis durchführen, was von einem anderen Jugendamtsmitarbeiter genehmigt war. Der Frau Sch. vom Jugendamt Holzminden scheint diese Absprache entgangen zu sein. Ärztliche Atteste von jedem Familienmitglied, die keine Krankheit, Abhängigkeiten oder anderweitige "Defizite" aufwiesen, passten auch nicht in ihre Konstruktion einer "verwahrlosten", "im Drogen- und Alkoholrausch versinkenden" Familie.

"Das Jugendamt sieht eine Kindeswohlgefährdung dahin, dass S. nach der Geburt des Kindes mit dem Kind im Haushalt der Eltern bzw. ihrer in diesem Haushalt lebenden älteren Schwester A. verbleiben will", schreibt der Richter weiter. Auch hier wurde er falsch informiert. Im großen Haus der Familie gibt es drei Wohnungen. In der älteren Wohnung, die gerade renoviert wird, leben die Eltern. Eine der zwei neu hergerichteten Wohnungen bewohnen die junge Mutter und ihre Schwester. S. hat ihr eigenes Zimmer. Es ist eine Traumwohnung: Große moderne Fenster, wohnlich eingerichtet, alles neu, ein riesiges Naturbild an der Wand, alles sehr schön und geschmackvoll.

Die Besichtigung dieser neuen Wohnungen war der Frau vom Jugendamt Holzminden genau eine Minute wert, eigentlich nur, um S. aus ihrem Zimmer zu holen. Nein, die neuen Wohnungen passten so gar nicht in ihr Fantasieprodukt mit Verwahrlosung und verhungernden Kindern. Die Kinder wohnen also in den neuen Wohnungen und nicht "im Haushalt der Eltern", diese Wohnung wird ja gerade renoviert, was sicher kein Symptom von Verwahrlosung ist, im Gegenteil.

Der Richter plädiert für ein "sofortiges Tätigwerden". Er findet klare Worte für zwei neu renovierte Wohnungen und eine in Renovierung befindlichen Wohnung in einem historischen Haus, wo eine Großfamilie sich auf die Geburt ihres neuen Familienmitglieds freut: "vollkommen desolate Verhältnisse"...

Er sinniert weiters über eine "nachhaltige Unterstützung", die möglicherweise nicht wird "erfolgen können". Wie bitte? Mutter T. und Vater G. haben sechs Kinder erfolgreich großgezogen, alle sind gesund, berufstätig oder in Ausbildung. Alle haben sich auf das Baby gefreut. Dieses Baby wäre von liebenden Großeltern, einer liebenden Mutter, liebenden Tanten und einem liebenden Onkel willkommen geheißen worden. Doch der Richter, ganz auf Linie mit dem Jugendamt, schreibt: "Die einzige erfolgversprechende Maßnahme um S., die, wie auch der von ihr[er] persönlichen Anhörung gewonnene Eindruck gezeigt hat, in ihrer Entwicklung zurückgeworfen ist ... liegt in der vom Jugendamt und der Verfahrensbeiständin ... befürworteten Maßnahme ... (stationäre Mutter-Kind-Einrichtung)".

Die Familie lehnt eine solche Heim-Unterbringung ab. Der Wahnsinn nimmt seinen Lauf: Ein 16jähriges hochschwangeres Mädchen muss, einen Mund-Nasen-Schutz tragend, um Luft ringend, eine lange Busfahrt ertragen, darf nur mit der Verfahrensbeiständin vor den Richter treten, ihre Eltern müssen vor dem Gerichtssaal warten, kommt bei der Anhörung beim Richter so gut wie nicht zu Wort, wird lautstark eingeschüchtert und dann im Beschluss als "in ihrer Entwicklung zurückgeworfen" abgestempelt! Erschöpfung aufgrund unzumutbarer Schikane hätte den Zustand des schwangeren Mädchens richtig charakterisiert!

Die Verfahrensbeiständin, die eigentlich die schwangere 16Jährige unterstützen hätte müssen, soll schon vorher gewusst haben, dass es egal sei, was S. sagen würde, sie, die Verfahrensbeiständin, würde schon dafür sorgen, dass der Familie das Sorgerecht entzogen würde. Alles sieht nach einem abgekarteten Spiel eines dunklen Netzwerks aus. S. ist in Wahrheit hochbegabt, aber auch besonnen und schüchtern. Alles wird wie in einer satanischen Umkehr gegen die werdende Mutter gedreht. Die Verfahrensbeiständin soll es auch nie für nötig erachtet haben, mit S. überhaupt ein Gespräch zu führen.

Der Richter zitiert in seinem Beschluss dann noch seinen Amtskollegen "J. W. Goethe, Faust, Der Tragödie Erster Teil, Vers 765. 'Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube'" ...

21. April 2021: Die 16jährige Schwangere wird aus ihrer neu renovierten Wohnung von einem Rollkommando abgeholt und in ein Mutter-Kind-Heim nach Detmold verfrachtet. Der Publizist Josef Philipp Fuhrmann stellt hierzu fest: "Es verwunderte mich schon sehr, warum man hier eine hochschwangere junge Frau mit 3 Polizisten und 2 Jugendamtsmitarbeitern ... abholt, ja quasi in Schutzhaft nimmt, ohne dafür offenbar einen tatsächlichen Grund zu haben. Wobei nach Aussage des Vaters die Polizisten sich für einen Einsatz mit 'Unmittelbarem Zwang' 'bereit' machten. S. ist 16 Jahre alt und lebt mit ihrer Schwester in einer separaten Wohnung, es liegen keine Verbrechen oder Straftaten die angekündigt worden wären oder sonst welche bedrohlichen Szenarien vor" ... "Ich konnte auch tatsächlich keine 'Gefahr' im Verzug erkennen, die eine solche massive Aktion gerechtfertigt hätten. Vor allem war der Beschluss, mit dem die Frau Sch. vom Jugendamt Holzminden kam, nicht vom Richter unterschrieben, es fehlte die Angabe von einem Vormund und der besondere Grund, warum man hier eine 16 Jährige, also fast erwachsene junge Frau quasi in Gewahrsam genommen hat" ...

Weiters hält Herr Fuhrmann fest: "... nach S...s Angaben wolle das Jugendamt nur das Baby haben" ... "Warum will denn das Jugendamt Holzminden das Baby ... haben?"

Quelle:
https://truth-blog.de/blog/der-fall-sophie-lacour-was-steckt-dahinter/

Die Familie schreibt Beschwerden, Anträge und Anzeigen.

5. Mai 2021: Das Oberlandesgericht (OLG) Celle fasst einen Beschluss, in welchem es alle Beschwerden und Anträge der Familie ablehnt: "I. ... als unbegründet zurückgewiesen II. ... als unzulässig verworfen III. ... wird zurückgewiesen IV. ... zurückgewiesen". Das Gericht übernimmt alles, was erstinstanzlich gegen die Familie konstruiert worden ist und hält weiters fest: "Mit ... Beschluss ... vom 21. April 2021 hat das Amtsgericht ... Holzminden im Wege einstweiliger Anordnung ohne mündliche Erörterung beschlossen, dass S.[...] an das Jugendamt herauszugeben ist."

Am selben Tag holen bewaffnete Polizisten das hochschwangere Kind ab. Hier findet man ihn wieder, den Handelsjargon. Eine Handelsware ist "herauszugeben". "Ich bin nur am Baby interessiert." Am selben Tag wurde die "Ware" mit Polizei abgeholt. Die Kampfhandschuhe hatten sie schon angezogen.

Der Richtersenat des OLG Celle hält in seinem Beschluss u.a. fest: "... bei nachfolgenden Hausbesuchen wurde massiver Uringeruch festgestellt". Die enge Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Gerichten ist bekannt. Das Jugendamt liefert Feststellungen, das Gericht schreibt diese in ihre Beschlüsse. Die "Angeklagten" werden nicht gehört. Und was das Gericht schreibt, das gilt. Wenn das Jugendamt "Uringeruch" festgestellt hat, hätte es richtigerweise erklären müssen, dass dieser auf einen kranken Hund zurückzuführen war, der schnell vor die Haustür lief und dort markierte. Das ist in einem Anwesen mit vielen Tieren eine normale Sache. Warum ein Richtersenat einen "massiven Uringeruch" in seinem Beschluss festhält, und das auch ohne Erklärung stehen lässt, beflügelt den Verdacht, dass das Narrativ der Verwahrlosung auf übelste Weise weiter konstruiert wird.

Der Senat des OLG Celle schreibt weiters: "... eine Betreuung durch eine Hebamme sei nicht in Aussicht ...". Richtig ist, dass S. bereits Kontakt mit einer Hebammengruppe und auch mit einer Stillgruppe in der Nähe ihrer Wohnung hatte. Sie hatte sich auf diese Gruppen gefreut. Die Beschaffung eines Kinderbettes war geplant.

Weiters wird aus dem Gerichtsbeschluss zitiert: "S. wurde am 21. April 2021 aus dem elterlichen Haushalt genommen und befindet sich seitdem in einer Mutter-Kind-Gruppe in Detmold". Das schwangere Mädchen wurde nicht aus dem "elterlichen Haushalt genommen", sondern aus ihrem Zimmer ihrer mit ihrer volljährigen Schwester bewohnten Wohnung mit eigenem Mietvertrag und eigenem Wohnungseingang. Der elterliche Haushalt wurde vom Jugendamt ja immer als verwahrlost definiert, während dort in Wahrheit Renovierungsarbeiten durchgeführt werden. Die neue, voll eingerichtete Wohnung der beiden Schwestern durfte einfach nirgends aufscheinen, würde das doch das vom Jugendamt angestrebte negative Familienbild in Frage stellen. Frau Sch. vom Jugendamt Holzminden wollte die beiden neuen Wohnungen ja auch gar nicht sehen.

Zitat: "Nach einem ... Bericht des Jugendamtes des Landkreises Holzminden hat die Einrichtung inzwischen nachgefragt, ob bei S. möglicherweise eine Diagnose Richtung Mutismus vorliege, weil sie so gut wie gar nicht spreche". Die tödlichste Keule gegen die Familie wird so ins Spiel gebracht: die Psychiatrie. Mit der jungen Mutter soll möglicherweise etwas nicht stimmen. Dabei ist die Erklärung für ihr Schweigen ganz einfach: (a) Der Familienanwalt hatte dem schwangeren Mädchen geraten, nichts zu sagen, und (b) Man hat es ohnehin kaum zu Wort kommen lassen.

Weiteres Zitat aus dem OLG-Beschluss: "Es sei noch nicht klar, ob S. in der Lage sei, alleine in dem für sie vorgesehenen Apartment zu wohnen." S. muss nicht "alleine" wohnen und hat auch nicht "alleine" gewohnt. Das "für sie vorgesehene Apartment" hatte S. ja bereits die ganze Zeit zusammen mit ihrer Schwester bewohnt. Dieser Ausdruck insinuiert, dass S. nicht in der neuen Wohnung wohne, sondern in der "verwahrlosten" Wohnung ihrer Eltern. Opfer zu dummen und isolierten Individuen herabzustufen und sie dementsprechend auch herablassend zu behandeln, ist eine altbewährte Täterstrategie. So genießen sie ihre Machtgelüste. "Wir haben Macht! Wir helfen!"

Im Beschluss wird weiters gemutmaßt, ob S. irgendwelche Substanzen nehmen würde. Psychopharmaka spielen bei gewaltsamen Inobhutnahmen und Fremdunterbringungen von Kindern eine zentrale Rolle. Kinder werden durch Tabletten gefügig gemacht, ihrer Kinder beraubten Eltern, meist Müttern, wird psychiatrische Behandlung aufgezwungen, um unterstellte "Defizite" zu kreieren und die Entfremdung zwischen Eltern und Kind voranzutreiben. Dass ein Richtersenat eines OLG diesbezügliche Spekulationen aufgreift, spricht für sich.

Die irreführenden Behauptungen des Richtersenats hätten vermieden werden können, hätte man dem schwangeren Mädchen und seinen Angehörigen unvoreingenommen zugehört. Wie der Erstrichter perpetuiert auch der Richtersenat die Propaganda des Jugendamtes. Das Narrativ der Verwahrlosung wird von einer Instanz zur nächsten aufrecht erhalten.

Weiteres Zitat aus dem Beschluss des OLG: "In diesen vollkommen desolaten Verhältnissen könne S. nach der Geburt ihres Kindes nicht weiterleben, weil die Kindeseltern kategorisch jede Zusammenarbeit mit Behörden ablehnten". Ja wie denn jetzt?! Also ist es nicht die "Verwahrlosung"? Sind es nicht die "verhungernden Kinder"? Und nicht "Drogen und Alkohol"? Der Senat schüttelt eine völlig neue Begründung aus dem Ärmel. Wird hier das 16-jährige Mädchen abgeholt und seines Babys beraubt, weil seine Eltern ihre Meinung frei sagen? Wird das Konstrukt der Verwahrlosung nicht als ausschlaggebend für die Familienzerstörung bewertet? Sind Menschen, die alternativ leben und frei ihre Meinung sagen, automatisch verwahrlost? Vater G. hat lange Zeit bei der Bundeswehr gearbeitet, also beim Militär. Glauben die involvierten Ämter und Behörden wirklich, er hätte keine Ahnung, wie es hinter den Kulissen läuft?

19. Mai 2021: Die 16-jährige Mutter bringt eine gesunde Tochter zur Welt. Sie hatte sich auf eine Wassergeburt vorbereitet, doch das Klinikum Lippe in Detmold erfüllt der jungen Frau diesen Wunsch nicht. Sie muss eine sehr schwere Geburt durchleiden. Vier Tage später bringt man Mutter und Kind in ein 80 km entferntes Mutter-Kind-Heim in Warburg, und von da nach Soest. Überall wurde absolutes Besuchsverbot für Familie und Freunde verhängt! S. wird mit ihrem Baby ins Jugendamt Holzminden vorgeladen.

4. Juni 2021: Das zwei Wochen alte Wunschbaby wird der jungen Mutter weggenommen, durch einen Hinterausgang bugsiert und ohne Angabe von Gründen an einen bis heute unbekannten Ort verschleppt.

Die Eltern bringen die Entführung zur Anzeige. Die Staatsanwaltschaften lehnen vorerst eine Verfolgung des Falles ab. Ob es die zahlreichen öffentlichen Proteste sind, die Strafanzeigen oder möglicherweise auch die Tatsache, dass sich in naher Nachbarschaft der Familie die Missbrauchsdramen in Lügde (liegt nur 20 km entfernt) abgespielt hatten, wo ein "Versagen" von Polizei und Jugendamt zutage getreten war, was die Staatsanwaltschaft Detmold zur Wiederaufnahme des Verfahrens veranlasste, ist unbekannt.

10. Juni 2021: Die Staatsanwaltschaft Detmold teilt mit, "dass die Ermittlungen im hiesigen Verfahren wieder aufgenommen werden".

"S. wurde im April aufgrund einer angeblichen Kindeswohlgefährdung aus der Wohnung geholt. Am 16. Juni 2021 teilte man S. mit, sie könne jetzt gehen. Auch wieder nach Hause. Doch S. weigert sich: Sie will nicht ohne ihre Tochter zurück. Ungeklärt scheint die Frage, warum S. am 21. April aufgrund einer 'Kindeswohlgefährdung' vom Jugendamt in Obhut genommen werden musste. Jetzt, nach der Entbindung könne sie jedoch wieder ohne Probleme zurück nach Hause. Offen bleibt also, welche Gefährdung für S. konkret bestanden haben soll und weshalb die Gefährdung nun nicht mehr besteht".

Quelle:
https://www.epochtimes.de/blaulicht/jugendamt-trennt-zwei-wochen-altes-baby-von-der-mutter-a3536876.html
https://www.pravda-tv.com/2021/06/eiskalter-staatlicher-kindesraub-jugendamt-trennt-zwei-wochen-altes-baby-von-der-mutter/

Die Familie wird anwaltlich vertreten durch Georg Königstein, Rechtsanwalt, Diplompsychologe, Diplomfinanzwirt, er fungiert u.a. auch als Gutachter.

13. Juni 2021:: RA Königstein erstattet Strafanzeige und stellt Strafantrag an die Staatsanwaltschaft Hildesheim. Dies (Zitat RA Königstein) "insbesondere wegen Verdachts der Nötigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, gefährlicher Köperverletzung, Hausfriedensbruches, Bedrohung und Kindesentziehung, gegen die öffentlich Bediensteten des Jugendamtes Holzminden, insbesondere Frau R. ..., Frau Sch. ... und Frau V. ...".

Der Anwalt schreibt weiters: "Hier geht es um eine offenkundig rechtswidrige und unbegründete Inobhutnahme einer jungen Mutter und deren Säuglings. Die Jugendliche ... wurde vor mehreren Wochen vom Jugendamt Holzminden rechtswidrig in Obhut genommen. Gründe dafür gab es keine, angeblich würde eine Kindeswohlgefährdung vorliegen." ... "Beweise dafür fehlen." ... "Am Morgen des 4.6.2021 wurde S. ... mit dem Säugling ... ins Jugendamt Holzminden gebracht ... anwesend Frau R., Frau Sch. und Frau V., Jugendamt Holzminden, die die Polizei verständigten, dann kam die Polizei mit 3 Beamten. Die Beamten haben sich gegen den Willen meiner Mandantin ihrer kleinen [Tochter] rechtwidrig und offenkundig kindeswohlgefährdend bemächtigt. Das Kind ... hat bei dieser rechtswidrigen Handlung geschrien wie am Spieß. Insoweit liegt gerade dadurch hier offenkundig eine Kindeswohlgefährdung vor ... Zudem erscheint die Kindesentziehung, § 235 StGB, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung hier durch JA - Bedienstete gegeben, zudem alles grundlos und übereilt erfolgte, die Freiheitsberaubung und Nötigung als Straftatbestand ist zudem möglicherweise erfüllt, Verdacht nach den §§ 239, 240 StGB" ... zudem ... ist eine Trennung unmittelbar nach der Geburt eines Säuglings von seiner Mutter in jeder Hinsicht kindeswohlgefährdend, Art. 1, 2, 6 GG, Art. 1, 2, 6, 14 EMRK."

Hier besteht mithin Gefahr für Leib und Leben des Kindes, Entfremdungsgefahr sowieso. Zudem dürfte das Kind ... wie unschwer zu erkennen, traumatisiert werden. ICD F 43-1 ... Die Mutter auch." ... "Frau Sch. äußerte zudem, wenn S. nicht mitgeht in die Psychiatrie, dann sei das Baby weg. Gegen ihren Willen wurde sie nach Aufenthalt in mehreren schlecht ausgerüsteten Heimen in die Psychiatrie ... verfrachtet und in der Psychiatrie sagten sie ... zu ihr, es sei alles in Ordnung mit ihr. Und trotzdem ist das Baby nun rechtswidrig weg ..." ... "Frau Sch. sagte ... in der Gerichts-Verhandlung, die S. könnte wieder gehen, denn sie kann gehen, wenn das Jugendamt eben vorher das Baby bekommt. Das ist offenkundig bereits eine Nötigung und Bedrohung, strafrechtlich relevant nach den §§ 239, 240, 241 StGB"...

"Zudem wird Strafanzeige wegen Verdachts der Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede siehe §§ 185, 186, 187 StGB der Familie ... durch das Jugendamt Holzminden gestellt, die mit unwahren Behauptungen eben durch die Personen des Jugendamtes ... schlecht gemacht werden sollen, das offenkundig, um die Inobutnahme von S. und des Säuglings ... zu rechtfertigen. Und zudem wird Strafanzeige und Strafantrag wegen Betruges und Untreue §§ 263, 266 StGB gestellt, da es der Inobhutnahme ja gar nicht bedurfte, zudem gehen doch Gewährung von Hilfen bekanntlich der Inobhutnahme vor ... Verplemperung von öffentlichen Geldern ohne tatsächlichen Grund." ...

"Strafanzeige und Strafantrag ist insbesondere hier wegen der unnötigen Trennung von Mutter und Kind gegeben und wird ausdrücklich gestellt, die arme kleine A., die ihre Mutter S. nach ihrer Geburt braucht, wurde ihrer Mutter einfach so herzlos und eiskalt brutal weggenommen und hat hier bei dieser Aktion obiger benannter Damen mit zusammen mindestens noch 3 Polizisten wie am Spieß geschrien, Folge: schwere Traumatisierung des Kindes und der Mutter, nach F 43.1. ICD, denn Kinder brauchen bekanntlich verlässliche und vertrauensvolle Beziehungen zu ihren Eltern. Sie geben ihnen die Sicherheit, die sie brauchen, um neugierig ihre Welt erforschen zu können. Zudem verwirklicht diese unnötige Trennung straftatbestandlich offenkundig ... die Delikte Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung, ppa. nach den §§ 223, 239, 240 StGB."

"Zudem darf die kleine A. ihre Mutter nicht sehen seit der rechtswidrigen und überflüssigen Inobhutnahme und alleine das rechtfertigt bereits den Straftatbestand wegen Kindesentziehung nach § 235 StGB. Deshalb wird Strafanzeige und Strafantrag gestellt, das unter allen rechtlichen Gesichtspunkten, insbesondere wegen Verdachts der Nötigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, gefährlicher Köperverletzung, Hausfriedensbruches, Bedrohung und Kindesentziehung, gegen die öffentlich Bediensteten des Jugendamtes Holzminden, insbesondere Frau R., Frau Sch. und Frau V. Hier besteht offenkundig ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung wegen Wiederholungsgefahr. Somit wird ... eine Strafanzeige und Strafantrag ... gestellt." (Zitat von RA Königstein).

Mittlerweile liegen mehrere Strafanzeigen gegen das Jugendamt vor.

Das Trennen von Neugeborenen von ihrer Mutter sind wie Kriegshandlungen gegen die Bevölkerung, und wird in Europa, insbesondere in den deutschsprachigen Ländern, zig tausendfach durchgeführt. Panik zu verbreiten wird in verschiedensten Varianten als Herrschaftsinstrument eingesetzt.

Beispiele aus anderen Ländern:
https://www.20min.ch/story/mein-baby-wurde-mir-direkt-nach-der-geburt-weggenommen-576109759954 (Schweiz)
https://www.pressetext.com/news/eine-frage-am-tag-der-menschenrechte-gibt-es-staatlich-gedeckten-kinderhandel-in-sterreich-.html (Österreich)

Das Aktionsbündnis BEFREIT DIE KINDER D-A-CH unterstützt die Familie.
Jeder Euro zählt: https://befreit-die-kinder.de

Danke.

Die Reihe wird fortgesetzt.

Die erwähnten Dokumente liegen vor.

Das ist Teil 6 der Publikationsreihe "Der schmutzige Krieg gegen Kinder in Europa".

(Ende)
Aussender: Verein VICTIMS MISSION
Ansprechpartner: Sissi Kammerlander
Tel.: +43 676 7807229
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