pts19981211009 Bildung/Karriere, Politik/Recht

Neue "Barlohn"-Umwandlungsmodelle

Jeder Einzelfall aus steuerlichen Gründen zu überprüfen


Wien (TPA) (pts009/11.12.1998/09:00) Die Möglichkeit, Gehaltsbestandteile aktiver Dienstnehmer in Pensionsvorsorgebeträge umzuwandeln, wurde im Frühjahr 1998 per Erlaß stark eingeschränkt. Die Folge: Aus steuerlichen Gründen ist nun jeder Einzelfall zu überprüfen!

Das fehlende Vertrauen auf die Entwicklung und in die künftige Höhe der gesetzlichen Pensionsversicherung führt dazu, daß immer mehr Erwerbstätige selbst für ihren Lebensabend vorsorgen. Deshalb wird auch verstärkt von betrieblichen Pensionszusagen oder Pensionskassenlösungen Gebrauch gemacht.

Diese Art der Entlohnung hat den Vorteil, daß für den Teil der Entlohnung, der der betrieblichen Altersvorsorge zuzuordnen ist, keine Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer und Sozialversicherungsbeiträge) anfallen. Viele Unternehmen denken daher auch darüber nach, bereits bestehende Verträge dahingehend zu ändern, daß für Mitarbeiter statt Teilen des Aktivgehaltes ("Barlohn") Pensionkassenbeiträge geleistet oder Pensionszusagen gemacht werden.

Diese Tendenz - Gehaltsbestandteile aktiver Dienstnehmer in nicht abgabenbelastete Altersvorsorge umzuwandeln - wurde insbesondere mit Erlaß vom 21. April 1998 (AÖFV 115/1998) stark eingeschränkt. Zu beachten ist, daß dieser Erlaß hinsichtlich einiger Äußerungen (insbesondere über zukünftige Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen) jeder Rechtsgrundlage entbehrt.

Eines hat das Finanzministerium mit seinem Erlaß erreicht, nämlich große Verunsicherung der Dienstgeber: beabsichtigte Gehaltsumwandlungen sollten künftig aus steuerlichen Gründen in jedem Einzelfall noch sorgfältiger als bisher und möglichst langfristig vorbereitet werden. Ihr TPA-Berater ist Ihnen gerne dabei behilflich.

TIP: Die Übertragung von Pensionszusagen, die vor dem 1.1.1996 erteilt wurden, auf Pensionskassen ist aus steuerlicher Sicht nur noch bis zum 31.12.1999 sinnvoll. Information: Mag. Roland Reisch, TPA Treuhand Partner Austria, Tel. 01/58835-0, Fax DW 99, E-Mail: tpajh@via.at Internet: http://www.tpawt.com

(Ende)
Aussender: Treuhand Partner Austria TPA
Ansprechpartner: Mag. Emilie Janeba-Hirtl
Tel.: 01/58835-335
E-Mail: tpajh@via.at
Website: www.tpawt.com/
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