pts20021028016 Technologie/Digitalisierung
TA erwirkt Einstweilige Verfügung gegen UTA
Wien (pts016/28.10.2002/10:43) Da sich die UTA unlauterer Methoden bei der Kundenakquisition bedient, hat Telekom Austria im September 2002 eine Klage sowie einen Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung beim Handelsgericht Wien eingebracht.
Das Gericht hat in dieser Sache sehr schnell entschieden und die UTA in einer Einstweiligen Verfügung verpflichtet, "es zu unterlassen bei der Anwerbung von Kunden selbst oder durch Kundenwerber zu behaupten, man komme "von der Telekom Austria" und/oder in sinngleicher Weise irreführende Angaben zu verbreiten".
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