pts20021205022 Unternehmen/Wirtschaft, Politik/Recht

Steigerung der Liquidität durch Outsourcing der Einbringung von Altschulden

Inkassoverband: Inkassokosten stellen Schadenersatzanspruch des Gläubigers dar!


Wien (pts022/05.12.2002/11:12) In wirtschaftlich schwierigen Zeiten besinnen sich Unternehmen verstärkt, ihre Außenstände zur Verbesserung der Liquidität einzubringen. In der Regel werden sich unter den Schuldnern einige befinden, deren Zahlungsunwilligkeit bereits sprichwörtlich geworden ist. "Was tun?", stellt sich dann die Frage.

Die naheliegendste Antwort ist: Outsourcing an ein Inkassobüro. Inkassobüros verfügen über die Erfahrung und das langjährige Know-how, selbst säumigste Zahlungsverweigerer zur Begleichung ihrer Schulden zu bewegen.

Inkassokosten sind von den Gläubigern zu tragen

Das Anfang August dieses Jahres ergangene Zinsenrechts-Änderungsgesetz (BGBl I 118/2002) brachte nicht nur eine Neuregelung der gesetzlichen Zinsen mit sich, sondern auch eine Klarstellung hinsichtlich der Rechtsnatur der Inkassokosten. Danach sind nunmehr Inkassokosten Schadenersatzansprüche des Gläubigers und somit vom Schuldner zu bezahlen. Damit wurde eine langjährige Rechtsunsicherheit beseitigt.

Diese Regelung kommt naturgemäß jenen Unternehmen zugute, die bisher - wegen der juristisch unklaren Kostenfrage - davor zurückgeschreckt sind, ein Inkassobüro zu beauftragen. Wobei in der Regel die Inkassokosten die geforderte Schuld nicht übersteigen dürfen. Im Falle von kleinen Streitwerten allerdings - in der Höhe von 300 bis 500 Eur - können sie darüber liegen.

Dies bringt für Unternehmen den Vorteil, durch das Engagement des Dienstleistungsunternehmens Inkassobüro auch kleine Summen einbringen zu lassen. Unternehmen müssen sich auf ihre Kernkompetenzen ausrichten, um bestehen zu können: In der Regel verfügen Unternehmen über keine entsprechende Erfahrung, bei widerspenstigen Zahlungsverweigerern ihre Außenstände einbringen zu können. Hier steht das auf Einbringung von Außenständen spezialisierte Inkassobüro Unternehmen hilfreich zur Seite.

Spezialist Inkassobüro

Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ist in Österreich mustergültig installiert; kein Nachbarland hat bisher den österreichischen Standard erreicht. Die Betreibung der Forderungen über den ERV erfolgt jedoch zum ganz überwiegenden Teil vom Schreibtisch aus. Aus diesem Grund ist der Erfolg im wesentlichen davon abhängig, ob die Schuldner einer offiziellen Berufstätigkeit nachgehen und Vermögensverzeichnisse ordnungsgemäß und vollständig ausfüllen.

Es ist jedoch eine allgemein bekannte Tatsache, dass es neben der offiziellen Wirtschaft eine Schattenwirtschaft gibt und auch viele Schuldner bei der Ausfüllung von Vermögensverzeichnissen pfändbare Vermögenswerte anzugeben übersehen. Die Inkasso-Wirtschaft kann durch Außendienst-Besuche, Erhebungen an Ort und Stelle und Telefonate Erfolg versprechende Schritte setzen, die bei der gerichtlichen oder anwaltlichen Tätigkeit nicht vorgesehen sind.

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Manfred Ratz
Tel.: 0732 / 75 70 70-0
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