pts20030408002 Politik/Recht

Gewerbeverein fordert einheitliches Bundespensionsgesetz statt Flickwerk!


Wien (pts002/08.04.2003/08:15) Das sechzigmal(!) novellierte Uraltgesetz ASVG und dgl. hat ausgedient!

Die Pensionsreform als Jahrhundertwerk anzupreisen (Haupt) ist genauso weltfremd, wie die Ansage Grassers zu "seiner größten Steuerreform in der Geschichte der Zweiten Republik". Maria Theresia hat vor etwa 200 Jahren den Autoren das ABGB zurückgeschmissen, weil es für den Anwender unleserlich war. Das Gleiche gehört mit einem sechzigmal novellierten Gesetz gemacht - so der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV).

Mag schon sein, dass es der Beschaulichkeit der Beamten eher förderlich ist, die vollkommene Neuformulierung einer Gesetzesmaterie zu unterlassen und an Schrauben und danach wieder Daumen zu drehen. Mit einem Bundespensionsgesetz hätte man alle Fliegen auf einen Schlag:

* Die Harmonisierung aller Pensionsregelungen wäre gleichzeitig durchführbar und würde synchron ablaufen. Somit entsteht Gerechtigkeit!

* Die Lesbarkeit einer Gesetzesmaterie, die ja bisher nicht einmal die Weisen der "Tomandl-Kommission" nachvollziehen konnten - sonst wäre nicht ein derartiger Pfusch als "Pensionssicherung" entstanden - wäre gegeben. Würde ein privater Versicherer es wagen, Allgemeine Geschäftsbedingungen herauszugeben, die der Unlesbarkeit des ASVG entsprechen, hätte er zu Recht die Konsumentenschützer am Hals.

* Es bestünde weiters die Möglichkeit, unfaire Verfassungsbestimmungen im ASVG durch ein vollkommen neues Gesetz zu kippen.

* Es würde mit einem Bundespensionsgesetz nicht aus der Hüfte geschossen werden; so etwas muss ja gewissenhaft vorbereitet werden und somit haben vor der Pension Stehende genügend lange Zeit, sich auf neue Pensionsspielregeln einzustellen!

Die Politik - vor allem die ihr zuarbeitenden Beamten - werden endlich akzeptieren, dass sie für Kundenorientierung und nicht für, für sie möglichst einfache, für den Anwender möglichst komplizierte Lösungen - viel zu teuer - bezahlt werden.

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Dr. Herwig Kainz
Tel.: 01-587-36/3330
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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