Gewerbeverein: ÖBBler sehen rot; wir sehen für Liberalisierung schwarz!
Welche Chancen haben Mitbewerber, wenn der Staat die ÖBB-Ausfallhaftung trägt?
Wien (pts005/23.06.2003/09:03) Die geknechteten ÖBBler sind bei den derzeitigen Kampfmaßnahmen stets an vordester Front zu finden. Kein Wunder, es sind ja auch viel zu viele, die pragmatisiert das Dasein einer Made im Speck fristen. Da kann es schon einmal vorkommen, dass es langweilig wird.
Der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV), der sich als einzige österreichische Wirtschaftsvertretung gegen die nun vollzogene österreichische Ost-Stromehe an die Wettbewerbsbehörde der EU-Kommission wandte, sieht eine Schienenprivatisierung noch viel schwieriger, als den Versuch des Aufbrechens des Quasi-Strommonopols.
Paragraf 2 des ÖBB-Gesetzes sieht immerhin eine Ausfallshaftung des Bundes für alle Defizite aus dem ÖBB-Bereich vor. Das heisst, dort kann noch so schlecht gewirtschaftet werden - und um dies zu erreichen, bemüht man sich offenbar krampfhaft - die verblödeten Steuerzahler brennen in jeden Fall den Rest.
Dabei wäre das Problem ja einfach zu lösen gewesen. Für den Streiktag etwa, hätte der Bund jedes Recht gehabt, für den einen Tag "Noch-fauler-Seins" einfach die Ausfallhaftung zu streichen. Tat er aber nicht.
Der ÖGV sieht massive Probleme, eine Liberalisierung der Schiene überhaupt anzudenken, wenn der Mitbewerber ÖBB jede wirtschaftliche Non-Performance vom Steuerzahler automatisch überwiesen bekommt. Entweder man streicht diesen Paragraf oder aber man gibt diese Privilegien allen derzeitigen und künftigen Nutzern der österreichischen Schieneninfrastruktur ebenso.
Dem Chef der heimischen Wettbewerbsbehörde, Walter Barfuß scheint diese haarsträubende Wettbewerbsverzerrung bisher entgangen zu sein. Aber von diesem hören wir ja immer nur das kontinuierliche Jammern, mit welch knappen Ressourcen seine Behörde ausgestattet sei. Dann soll er doch sein Amt niederlegen - sinnvoller wäre gewesen, er hätte bereits bei seinen Arbeitsvertragsverhandlungen eine entsprechende Ausstattung seiner Behörde gefordert.
Vom vormaligen Anwalt Barfuß haben wir jedenfalls nie gehört, dass er zuwenig Ressourcen habe. Vielleicht hätte man die Wettbewerbsbehörde gleich an eine Anwaltssozietät ausgliedern sollen - wir hätten dann ein funktionierendes Instrument des fairen Wettbewerbs und nicht teuer verjammerte Zeitverschwendung!
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