pts20030616008 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

Medienkonsumenten haben gewählt!

Der "VFZI - Verein für freien Zugang zur Information" wählte seinen Vorstand


Wien (pts008/16.06.2003/09:23) Am Freitag, dem 13. Juni 2003, wählte der Verband der österreichischen Medienkonsumenten, registriert als "VFZI - Verein für freien Zugang zur Information", seinen Vorstand. Der VFZI kooperiert mit dem Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV).

Präsident ist PR-Berater Peter Stolberg, Stellvertreter sein Berufskollege Dieter W. Hellepart. Dr. Herwig Kainz wurde als Generalsekretär wieder bestellt. Er führt alle Geschäfte des Vereins gemäß dem neuen Vereinsrecht.

Konsumenten erwachen

Anlass für die Gründung des VFZI war die Beobachtung, dass bei der Entwicklung des Urheberrechts die Rechte der Konsumenten auf der Strecke bleiben. So ist zum Beispiel die freie Werknutzung zum eigenen Gebrauch nach der jüngsten EU-Richtlinie nur "analog", nicht aber "digital" gestattet.

Paradox ist dabei, dass es heute so gut wie kein "analoges" Kopiergerät mehr gibt. Alle modernen Kopiergeräte sind Kombinationen aus Scanner und Drucker. Die Urheberrechts-Lobby hat damit elegant den Großteil der Konsumentenrechte im Zusammenhang mit urheberrechtlich geschützten Werken ausgehebelt.

e-Mail verboten

Hand in Hand mit diesem Erfolg geht eine ständige Ausweitung der "Werke". Hatte man ursprünglich nur Literatur im Sinn und erklärte "vermischte Meldungen" in Zeitungen für frei nutzbar, so will man heute bereits für jeden Zeitungsartikel ein generelles Kopierverbot durchsetzen, das nur mit ausdrücklicher Genehmigung des jeweiligen Verlages im Einzelfall aufgehoben werden kann. Hintergedanke: Ein Verband möchte kassieren.

Besonders wirkt sich das beim e-Mail aus, das heute mehr und mehr den postalischen Versand von Kopien ersetzt. Verleger stellen sich auf den Standpunkt, dass es sich dabei um eine "digitale" Nutzung handelt, bei der es keinen "eigenen", sondern nur mehr einen "persönlichen" Gebrauch durch physische Personen gibt.

Das heisst, der Versand eines Zeitungsartikels als e-Mail durch Organe einer juristischen Person, auch der Republik Österreich, wäre in jedem Einzelfall an eine vorhergehende Genehmigung durch und Lizenzzahlung an die jeweilige Zeitung gebunden. Wer einen Artikel, in dem er oder sie angegriffen wird, an den Anwalt mailen will, braucht dazu zuerst die Erlaubnis des Journalisten, von dem man kritisiert wurde.

Abgeordnete klüger

Es versteht sich von selbst, daß die Abgeordneten des Parlaments - gewarnt durch den VFZI - anderer Meinung sind als Nachrichtenagenturen und Zeitungsverlage. Sie wollen

"analog" nicht so eng sehen wie diese und sehen in einem e-Mail noch keine "Raubkopie" und in dessen Versender noch keinen "Piraten", gegen den man den Strafrichter bemühen soll.

Es ist bezeichnend für die Haltung der Urheber-Lobby, dass gegen diesen vernünftigen, in einem Protokoll des Justizausschusses verankerten Standpunkt mit aller Macht der geübten Lobbyisten vorgegangen wurde, was letztlich zu einer Änderung des Gesetzestextes im Plenum führte. Wie lange werden sich die Abgeordneten dem Druck dieser Lobby widersetzen können?

Konsument zahlt alles

Zahlen werden letztlich die Konsumenten. Doch damit nicht genug: Wer ein e-Mail schickt, dem ein Text in Kopie zur Kenntnis beigefügt ist, steht nach Meinung dieser Lobby mit einem Fuß vor dem Strafrichter.

Der VFZI hat im Moment noch das Problem, dass sich die meisten Konsumentinnen und Konsumenten den Ernst der Lage noch gar nicht vorstellen können. Darum ruft er dringend alle, die es betreffen kann, und das sind so gut wie alle Personen, die im Internet arbeiten, zum Beitritt auf. Nur wenn die Konsumentinnen und Konsumenten sich zusammenschließen, werden sie vor materiellem Schaden und davor bewahrt, wegen eines ihrer Meinung nach harmlosen e-Mail wie "Urheberrechts-Piraten" vor dem Strafrichter zu landen.

Informationen, Statuten und Beitrittsbedingungen: Dr. Herwig Kainz, Tel.587-36/3330, e-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Dr. Herwig Kainz
Tel.: 01-587-36/3330
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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